Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest

Stand: 01.03.2024

Seit November 2023 gibt es in Brandenburg nur noch wenige Fälle bei Wildschweinen. Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzonen beantragt. Die EU-Kommission hat den Antrag jetzt gebilligt. Mit der Verkleinerung der Sperrzonen wurde damit hinsichtlich der Abgrenzung der Seuchenlage in den betroffenen Gebieten nach aktueller Risikobewertung Rechnung getragen.

In Dahme-Spreewald sind alle Voraussetzungen zur Aufhebung der aufgrund der Afrikanischen Schweinepest verfügten Sperrzonen innerhalb des Landkreises erfüllt. Aufgrund der durch die Afrikanische Schweinepest bestehenden Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße ist, angrenzend an die bis zur Kreisgrenze verfügte Sperrzone II, jedoch weiterhin auf dem Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald eine Sperrzone I als Überwachungszone eingerichtet. Die zur Abgrenzung der Afrikanischen Schweinepest errichteten wildschweinsicheren Zäune sind daher, insbesondere zur Aufrechterhaltung einer Weißen Zone um das Kerngebiet 6, zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche weiterhin funktionsfähig zu halten. Andere vormals zur Abgrenzung der Afrikanischen Schweinepest errichteten Zäune werden nachfolgend zurückgebaut. 

Weiterhin gelten verstärkte Hygienemaßnahmen und Untersuchungspflichten für alle Schweinehalter und Jäger, und auch risikoorientierte Fallwildsuchen nach verendeten Wildschweinen müssen bis zur endgültigen Aufhebung, die von der EU zu bestätigen ist, fortgeführt werden. Eine Übersicht über die Restriktionsgebiete in Brandenburg ist auf den Seiten des zuständigen Minis­te­riums einsehbar.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest
finden Sie im Amts­blatt 05/2024.
 
Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP koordiniert die weiteren Maßnahmen zur Infektionseindämmung der Veterinärämter und unteren Jagdbehörden in den Landkreisen vor Ort sowie mit den nun ebenfalls betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Auf lokaler Ebene im Landkreis wurde ebenso ein ASP-Krisenstab gebildet, der regelmäßig unter Leitung von Frau Dezernentin Heike Zettwitz die Seuchenbekämpfung abstimmt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist diese anzeigepflichtige Tierseuche ungefährlich.

Fallwildmeldung und Erreichbarkeit

Wenn Sie Wildschweine als Fall- oder Unfallwild auffinden, melden Sie den Fund bitte umgehend an: fall­wild­mel­dung@dahme-spree­wald.de

Wichtig ist weiter die genaue Beschreibung des Fundortes. Nach Möglichkeit wird daher um Übersendung von Fotos vom Kadaver sowie um die GPS-Daten des Fundortes gebeten. Eine Anleitung zur Meldung mit GPS-Daten finden Sie auf dem "Merk­blatt für die tele­fo­ni­sche Meldung von verendet aufge­fun­denem Schwa­r­z­wild (Fall­wild und Unfall­wild) mit GPS-Daten".

Eine telefonische Erreichbarkeit des Amtes für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft besteht in der üblichen Geschäftszeit und darüber hinaus durch den tierärztlichen Rufbereitschaftsdienst unter 03546 20-1582 an jedem Tag in der Woche von 07 bis 22 Uhr. Außerhalb der Rufbereitschaft kann für nicht aufschiebbare Fälle telefonisch die Leitstelle Lausitz unter 0355 6320 kontaktiert werden.