Der Gemeingebrauch der Gewässer nach § 43 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist nicht eingeschränkt. Das heißt, dass an allen Gewässern das Baden erlaubt ist, sofern dieses nicht ausdrücklich untersagt ist.
Hinweise und Anregungen zur Ausweisung von Badestellen nehmen wir jederzeit gerne entgegen.
In den Monaten Mai bis August werden an nachfolgend genannten Badestellen durch das Gesundheitsamt Badewasserproben gemäß Brandenburgischer Badegewässerverordnung - BbgBadV vom 6. Februar 2008 entnommen. Für die Beurteilung sind insbesondere die mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse von Bedeutung. Zusätzlich zu diesen im Labor ermittelten Werten, wird die Sichttiefe bestimmt, die Wassertemperatur gemessen und der Zustand der landseitigen Flächen beurteilt.
Hinweise zu Algen- Massenentwicklungen
In einigen Seen kann es erfahrungsgemäß, aufgrund verschiedener Ursachen, zu einer sichtbaren Algen-Massenentwicklung kommen. Dies ist an einer starken Trübung und Verfärbung des Wassers sowie der daraus resultierenden Einschränkung in der Sichttiefe zu erkennen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Algen-Massenentwicklungen an den einzelnen Badestellen.
Entsprechende Informationen finden Sie auch Vor-Ort.
Die Untersuchungen in 2024 finden an folgenden Tagen statt: 07. Mai, 04. Juni, 2. Juli, 30. Juli, 27. August. Die Badestelle des Miersdorfer Sees in Zeuthen sowie die SpreeLagune in Lübben werden 14-tägig beprobt.
Die Sterne bei der Qualitätseinstufung bedeuten Folgendes:
- 3 Sterne - ausgezeichnet
- 2 Sterne - gut
- 1 Stern - ausreichend
- kein Stern - mangelhaft
- Changes - Veränderungen keine Einstufung wegen Sanierungs- und/oder Bewirtschaftungsmaßnahmen
Badestellen des Landes Brandenburg (die durch das Gesundheitsamt überprüft werden):
Die Richtigkeit der Angaben, insbesondere für die Anwesenheit von Rettungsschwimmern, wird nicht garantiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf gekennzeichneten Liegewiesen und Badestellen, gemäß § 4 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Hunde nicht mitgenommen werden dürfen.
Klicken Sie auf die entsprechende Badestelle in der Tabelle um weitere Details zu erhalten. Dort finden Sie den jeweiligen Besichtigungsbericht sowie weitere Informationen wie u. a. die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Weitere Informationen zu den Fahrplänen erhalten Sie unter www.rvs-lds.de.
Hinweise zum Auftreten einer Badedermatitis- Beachten Sie auch den auf dieser Seite eingestellten
Flyer zum Thema