Ausschrei­bung gemäß der Richt­linie des Land­kreises Dahme-Spree­wald zur Auszeich­nung von Menschen mit Zivil­cou­rage

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 13.12.2000 die Richtlinie zur Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage, zur Verleihung eines Umweltpreises sowie zur Ehrung besonderer ehrenamtlicher Leistungen im Landkreis Dahme-Spreewald beschlossen:

Die Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage erfolgt im Jahr 2018.

1. Ziel und Zweck

Die Auszeichnung von Persönlichkeiten mit Zivilcourage soll den Einsatz dieser Bürger gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit oder Willkür würdigen und zugleich ein Zeichen setzen für eine gesellschaftliche Entwicklung weg von Gewalt und Fremden¬feindlichkeit oder herrschaftlicher Willkür, hin zur friedlichen Lösung von Konflikten und zur Toleranz miteinander und zwischen allen Teilen der Bevölkerung.

2. Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage

Die Auszeichnung soll an Einzelpersonen oder Gruppen verliehen werden, die sich im starken Maß gegen Gewalt, Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit oder Willkür uneigennützig eingesetzt haben.

3. Einreichung

Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Begründung (siehe Anlage) schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Zivilcourage“ bis zum 30.09.2018 an den

Landkreis Dahme-Spreewald
Der Landrat
Ordnungsamt
Reutergasse 12
15907 Lübben

einzureichen.

4. Vergabemodalitäten

In Abstimmung mit dem Präventionsrat und auf Vorschlag des Landrates trifft der Kreisausschuss die Entscheidung über die Vergabe. Der Preis ist mit 2.600,00 € dotiert. Er ist teilbar. Die Preisverleihung wird durch den Landrat im November 2018 vorgenommen.