Liebe MitbürgerInnen,
willkommen im Bereich Ausländerrecht /Einbürgerungsrecht im Landkreis Dahme-Spreewald.
Unser Fachbereich ist zuständig für alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Einbürgerung ausländischer Mitbürger, die ihren gewöhnlichen (Wohn) Aufenthalt im Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald haben.
Ein Ausländer hat seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald, wenn er genehmigungsfrei und nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit hier lebt. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit (vgl. BVerwG, U. v. 26.04.2016 – 1 C 9/15).
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Weiterhin ist unser Fachbereich seit dem 01.10.2020 gemäß der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg - AuslRZV zuständig für alle Fragen zur Fachkräftezuwanderung für das Land Brandenburg.
Unser Fachbereich vollzieht dabei Bundesrecht als Pflichtaufgabe nach Weisung und betreut dabei aktuell ca. 13.000 ausländische Mitbürger und deren Angehörige.
Ergänzend zu dem im Sachgebiet Migration angebotenen Leistungen stellt des Landkreis Dahme-Spreewald seit dem 01.10.2024 über das Welcome Center des Landkreises zusätzliche Beratungsangebote bereit.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dem folgenden Link zum Welcome Center.
- Eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Niederlassungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt bzw. verlängert
(§ 81 Abs. 1 AufenthG). - Bitte stellen Sie die notwendigen Anträge rechtzeitig auch wenn sie noch keinen Vorsprachetermin
buchen konnten. - Am effektivsten können Sie die Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über unsere
ONLINEANTRÄGE
stellen.
Ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis ist jedoch nur dann erfolgreich und wird durch uns schnell bearbeitet, wenn alle vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für den jeweiligen Titel erfüllt sind und den Behörde vorgelegt werden.
- Für die vollständiger Vorlage aller notwendigen Unterlagen ist der Antragsteller verantwortlich.
Bitte prüfen sie unter dem folgenden Link, welche Art von Aufenthaltstitel für Sie in Betracht kommt und welche Unterlagen am besten mit dem Onlineantrag über die Download-Felder hochgeladen werden müssen. Die dort hinterlegten Hinweise geben jedem Antragsteller eine Orientierung, welche Unterlagen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis notwendig sind. Die Auflistung ist nicht abschließend und kann im Einzelfall vom zuständigen Sachbearbeiter ergänzt werden.
Rechtliche Grundlagen unseres Handelns sind im wesentlichen folgende Bundesgesetze, deren nachgeordnete Vorschriften und Verordnungen sowie direktes Europarecht:
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG
- Aufenthaltsverordnung – AufenthV
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - FreizügG/EU
- Asylgesetz – AsylG
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – BeschV
- Visakodex
Für notwendige persönliche Vorsprachen finden sie uns in 15711 Königs Wusterhausen in der 2. Etage des Verwaltungsgebäudes im Schulweg 1 b (Wegbeschreibung). Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie bitte unbedingt über unsere Onlineterminvergabe einen Termin.
Bitte nutzen Sie bei notwendigen Anträgen nach Möglichkeit unsere digitalen Angebote zur Antragstellung. Bei einer erfolgreichen Nutzung erhalten Sie zum Beispiel automatisch eine Eingangsbestätigung und können ohne größeren Aufwand erforderliche Unterlagen uns als Kopie zur Verfügung stellen. Auch unsere Arbeit wird durch die Nutzung der Digitalangebote erleichtert, da wir Ihre Vorgänge schnell zu ordnen und bei Terminvorsprachen in Ihrem Interesse schnell zur Hand haben. Natürlich können Sie auch alle analogen Möglichkeiten (wie Email, Post etc.) zur Übermittlung Ihrer Fragen, Probleme und Anträge nutzen.
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Deutsch/Englisch Stand:27.01.2022
- Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörigen - Deutsch/Englisch Stand:17.02.2021
- Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörigen - Deutsch/Polnisch Stand:17.02.2021
- Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels Stand:15.02.2021
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Deutsch/Englisch Stand:27.01.2022
- Erhebung von Daten für Verpflichtungserklärungen - Deutsch/Englisch Stand:15.02.2021
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stand:01.02.2024
Wichtig ist, dass Sie sich mit einem anerkannten Identitätsdokument (i.d. R. Reisepass oder ein anerkannter Personalausweis) ausweisen. Allein die Aufenthaltskarte und das ggf. dazu gehörende Zusatzblatt sind keine Identitätsdokumente und sind nur in Ausnahmefällen ausreichend als Ausweisdokument. Wichtig ist auch, dass Sie alle für Ihr Vorhaben wichtigen Dokumente im Original vorlegen können. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden sie in den einzelnen Fallkategorien.
Die vom Sachgebiet Migration angebotenen Dienstleistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. In Ausnahmefällen kann die anfallende Verwaltungsgebühr ermäßigt oder von ihr befreit werden. Einzelheiten dazu können in der AufenthV zum Aufenthaltsgesetz nachgelesen werden.
Unsere Aufgaben sind:
- Alle Fragen zur (beschleunigten) Fachkräfteeinwanderung für potentielle Arbeitnehmer für Unternehmen in Brandenburg bzw. mit einem Betriebssitz (ErklärungsIcon) in Brandenburg
- Alle Fragen zur Einbürgerung, Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem StaG
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und in Ausnahmefällen die Verlängerung von Visa)
- Alle Fragen zum Freizügigkeitsrecht von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen (Freizügigkeitsbescheinigungen, Aufenthaltsrecht für Angehörige, Daueraufenthalt)
- Mitwirkung in Visaverfahren an den deutschen Vertretungen im Ausland (z. B. Familienzusammenführung)
- Fragen zu Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und Beschäftigung
- Abgabe von Verpflichtungserklärungen
Nicht zuständig ist unser Fachbereich für sozialleistungsrechtliche Fragen. Bei derartigen Fragen wenden Sie bitte an die im Landkreis zuständigen sozialen Träger wie z.B
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team des Sachgebietes Migration im Landkreis Dahme-Spreewald