Ausbil­dung und Arbeit

Die Auswahl an Berufen und Studienrichtungen ist heutzutage immens. Außerdem verändern sich Berufsbilder ständig und neue Studienfächer kommen hinzu. Da fällt es mitunter nicht leicht, den Überblick zu bewahren und für sich das Richtige zu finden.
Die Arbeitsagenturen haben Berufsinformationszentren eingerichtet, in denen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ausbildungsgangs geholfen werden kann.

Was heißt duale Berufsausbildung?

Im dualen System der Berufsausbildung erhalten die Auszubildenden ihre praktische Ausbildung in einem Unternehmen. Sie arbeiten dort bereits mit. An einem oder zwei Tagen in der Woche gehen sie in die Berufsschule. Hier wird der Ausbildungsstoff auch theoretisch aufgearbeitet. Berufsschulen sind oft spezialisiert auf bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel kaufmännische Berufe, Metallberufe, Elektroberufe, Bauberufe oder Agrarberufe.

Im Zusammenhang mit der Berufsausbildung bieten Berufsschulen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Chance, schulische Abschlüsse nachzuholen, zum Beispiel den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss. Jugendliche, die nach Erfüllung der zehnjährigen allgemeinen Schulpflicht die Schule verlassen und weder einen Ausbildungsplatz noch eine Arbeitsstelle und maximal die einfache Berufsbildungsreife erreicht haben, sind berechtigt, einen berufsqualifizierenden Lehrgang zu besuchen. In diesem bereiten sie sich auf einen Beruf vor und erwerben die einfache oder erweiterte Berufsbildungsreife.

Berufsvorbereitung und Berufsausbildung an Berufsfachschulen

Jugendliche, die eine Berufsausbildung machen möchten, aber keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, können sich an Berufsfachschulen ausbilden lassen. Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die sowohl die Berufsvorbereitung als auch die Berufsausbildung ganz oder teilweise übernehmen. Sie vermitteln in zahlreichen Berufsfeldern die erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse. Sie dienen gleichzeitig der Erweiterung der Allgemeinbildung der Schüler und Schülerinnen. Die Aufnahmevoraussetzungen hängen vom gewählten Ausbildungsgang ab. Die dreijährige Berufsfachschule schließt mit einer Berufsabschlussprüfung (Kammerprüfung) in einem anerkannten Ausbildungsberuf ab.

In zweijährigen Berufsfachschulen wird auf eine Berufstätigkeit in einem Assistentenberuf vorbereitet (z.B. Staatlich geprüfte Fremdsprachenassistentin). Die einjährige Berufsfachschule bereitet auf eine Berufsausbildung vor. Auch in Berufsfachschulen können schulische Abschlüsse nachgeholt werden, zum Beispiel der Mittlere Schulabschluss.

Sie suchen eine Arbeitsstelle oder wollen sich beruflich neu orientieren? Beides kann eine Menge Zeit in Anspruch nehmen. Aber verlieren Sie nicht den Mut, wenn Sie nicht auf Anhieb weiterkommen. Suchen Sie sich auch hier Unterstützung, zum Beispiel bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen. Sie helfen Ihnen gern!

Arbeitsvermittlung: Arbeitsagenturen

Die Arbeitsagenturen vermitteln Ihnen Arbeits- und Ausbildungsplätze und beraten Arbeitgeber und Arbeitssuchende. Außerdem fördern Sie Ihre Beschäftigungschancen, indem sie berufliche Bildung und Umschulungen unterstützen. So vermitteln die Arbeitsagenturen auch berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Stellenangebote und Stellengesuche sind bundesweit vernetzt. Arbeitssuchende, die für einen Arbeitsplatz auch umziehen würden, erhalten einen bundesweiten Überblick über den Arbeitsmarkt.

Sie haben sich noch nicht entschieden, welchen Beruf Sie erlernen möchten oder welches Studium Sie absolvieren wollen? Auch hier wird Hilfe angeboten, und zwar in den Berufsinformationszentren.

Die Berufsberatung und Arbeitsvermittlung kann von jedem in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob vorher Beiträge gezahlt worden sind. Die Agenturen können Ihnen auch eine finanzielle Unterstützung gewähren.

In den Arbeitsagenturen finden Sie ein umfassendes Informationsangebot zu Ihren Fragen.
Internetportale der Bundesagentur für Arbeit:

Mit der JOBBÖRSE können Sie gezielt nach Arbeitsstellen in Deutschland und nach Ausbildungsplätzen suchen, Ihr Bewerberprofil erfassen und pflegen, sowie Ihre komplette Bewerbungsmappe erstellen und sich online bewerben. http://jobboerse.arbeitsagentur.de/

BERUFENET ist ein Netzwerk für Berufe. Dieses Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit bietet Informationen für circa 3.200 aktuelle und weitere rund 4.800 archivierte Berufsbeschreibungen. Die Berufe sind nach einem einheitlichen Schema strukturiert, das aus bis zu 60 Informationsfeldern pro Beruf besteht. http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp

KURSNET ist das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Mit rund 1,2 Millionen Bildungsveranstaltungen ist KURSNET Deutschlands größte Aus- und Weiterbildungsdatenbank. http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Daneben sind die Arbeitsagenturen zur sozialen Sicherung da, zum Beispiel wenn Sie Ihre Arbeit verlieren sollten, Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder Sie nicht mehr Vollzeit beschäftigen kann. In einem solchen Fall erhalten Sie von der Agentur Arbeitslosengeld, Insolvenzausfall- oder Kurzarbeitergeld. Besondere Regelungen gelten für die Baubranche (Winterbauförderung).
Ferner sind die Arbeitsagenturen zuständig für die Arbeits- und Berufsförderung von Menschen mit Behinderung und gewähren Leistungen, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Darüber hinaus können Sie in den Familienkassen der Arbeitsagenturen Kindergeld beantragen. (Verlinkung Arbeitsagentur)
Arbeitssuche: Jobcenter
Die Arbeitsagentur hat gemeinsam mit dem Landkreis Jobcenter eingerichtet. In gemeinsamer Trägerschaft werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht. Aufgabe der Jobcenter ist es bei Arbeitssuche und Aus- und Weiterbildung zu unterstützen sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) zu gewähren. Mit den umfangreichen Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangeboten des Sozialgesetzbuches II sollen alle Erwerbsfähigen so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen und den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen – möglichst unabhängig von der Grundsicherung – aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter werden Sie auf diesem Weg begleiten und Sie unterstützen.
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Erwerbsfähig ist jede Person, die gesundheitlich in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Leistungsberechtigt ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln vor allem durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Standorte und Erreichbarkeit der Jobcenter:
(Verlinkung Jobcenter KW, Lübben, Luckau)
 LDS integriert – Ausbildung und Arbeit
Zusätzlich zu der Beratungs- und Vermittlungsarbeit der Arbeitsagentur und des Jobcenters unterstützt der Landkreis das Projekt „LDS integriert – Ausbildung und Arbeit“. Hier werden Menschen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen informiert, betreut und begleitet. Den Hauptschwerpunkt bildet hier die ergänzende Unterstützung: vorhandene Förderstrukturen richtig und optimal zu nutzen, den Verwaltungsprozess für und mit den Betroffenen zu dokumentieren und nachzuhalten, zu begleiten bei Vorstellungsgesprächen und als Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch nach der Vermittlung da zu sein. Zielsetzung ist eine nachhaltige Vermittlung zwischen den Kunden und potenziellen Arbeitgebern bzw. Bildungseinrichtungen. Besonders wichtig dabei ist eine auf Dauer angelegte Begleitung bei Fragen zu Weiterqualifizierung und Ausbildung. Die Beratung erfolgt kostenlos. (Verlinkung Facebook)
LDS integriert
Kirchplatz 15
15711 Königs Wusterhausen
Tel: 0176 31117269 und 0176 63644919
Bürozeiten: Di + Mi 13.00-18.00 Uhr
Mail: kontakt-LDSintegriert@awo-bb-sued.de
https://www.facebook.com/arbeitausbildung.ldsintegriert.1
Wer darf arbeiten?
Um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu dürfen, benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel, der dies ausdrücklich vorsieht. Das gilt sowohl für eine abhängige Beschäftigung als auch für eine selbstständige Tätigkeit.
In vielen Fällen wird diese Erlaubnis unmittelbar zusammen mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel erteilt. Bei bestimmten Aufenthaltserlaubnissen kann eine Erwerbstätigkeit hingegen erst gestattet werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt hat. Unionsbürger/innen oder Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit keine Erlaubnis oder Bescheinigung.
Aktuelle Informationen für ausländische Arbeitnehmer/innen und Selbstständige finden Sie auf:
www.make-it-in-germany.com www.anerkennung-in-deutschland.de www.bamf.de
www.arbeitsagentur.de www.zav.de

Jeder Arbeitnehmer/ jede Arbeitnehmerin benötigt eine Steuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis. Eine Lohnsteuerkarte wird Ihnen vom Einwohnermeldeamt ausgestellt, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Den Sozialversicherungsausweis erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern. Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meldet in der Regel der Arbeitgeber den Beschäftigten an, der dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis erhält.

Im Arbeitsvertrag wird in der Regel ein Brutto-Einkommen vereinbart. Vom Brutto-Einkommen werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, die der Arbeitgeber direkt abführt. Ausgezahlt wird somit das Netto-Einkommen. Brutto- und Nettoeinkommen sind in einer Gehaltsabrechnung aufgeführt.

Der Anspruch auf Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Invalidität gründet sich bei der Sozialversicherung aus der Zahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Versicherungsbeiträgen. Die Beiträge, die Sie monatlich für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlen, nennt man Sozialabgaben. Die Höhe Ihrer Sozialabgaben ist von Ihrem Einkommen abhängig, sie werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und von Ihnen bezahlt. Ihr Anteil wird automatisch vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber muss die Beiträge an die Versicherungen überweisen.

Versteuert wird das Brutto-Gehalt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gehaltes ab. Außerdem erfolgt je nach Familienstand eine Einstufung in eine von sechs so genannten Steuerklassen (Steuerklassen 1–6). Die Steuerklasse richtet sich unter anderem danach, ob Sie ledig oder verheiratet sind, Kinder haben oder „Zweit-Verdiener“ sind. Insbesondere wenn in einem Haushalt beide Ehepartner über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte Kombinationen von Steuerklassen sinnvoll sein. Angaben zur Steuerklasse und zu Kindern sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die Sie vom Einwohnermeldeamt erhalten.

Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber hinterlegt, der Ihr Gehalt und weitere Angaben dort einträgt. Die Steuern werden automatisch jeden Monat vom Brutto-Gehalt abgezogen.

Nachträglich kann jeweils eine Steuererstattung beantragt werden. Hierüber sollten Sie sich bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberatungsbüro informieren. Auch die Finanzämter sind zu Auskünften verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Finanzamt oder bei einem Steuerberater / einer Steuerberaterin – und natürlich auch im Internet unter www.finanzamt.de. Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter www.bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium.de die Broschüre „Steuern von A bis Z“ bereit.

Möchten Sie als Zuwanderer / Zuwanderin eine selbständige Tätigkeit ausüben, so ist dies möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Selbständige Tätigkeit gestattet“ enthält oder eine konkrete selbständige Tätigkeit im Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt ist. Eine Nebenbestimmung, die die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausschließt, kann durch die Ausländerbehörde auf Antrag nur dann geändert werden, wenn
ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen

Tätigkeit kann erteilt werden, wenn von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft ausgehen.

Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen können unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrem Aufenthaltsstatus einen Antrag auf eine formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses stellen.

Für die Anerkennung des ausländischen Abschlusses können Sie sich bei den Beratungsstellen des IQ Netzwerks Brandenburg über die Möglichkeiten der Anerkennung Ihres Abschlusses informieren. Im IQ Netzwerk Brandenburg erhalten Sie Unterstützung – von der Erstberatung bis zur Antragstellung und danach. Auch bei der Suche nach einer geeigneten Qualifizierung und bei der Klärung der Finanzierung von Qualifizierungen, berufsbegleitender Hilfen / Sprachunterstützung helfen Ihnen die Berater/innen des Netzwerks weiter.

Folgende Leistungen stellt das IQ Netzwerk Brandenburg zur Verfügung:

  • Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung – Erstberatung zum Anerkennungsverfahren
  • gesetzliche Grundlagen, Prüfung des Anspruchs auf Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren
  • Vorprüfung zur Bestimmung des mögl. Referenzberufs
  • Verweisberatung zu zuständigen Stellen

Informationen zum IQ Netzwerk Brandenburg finden Sie unter: www.bran­den­burg.netz­werk-iq.de

Hier finden sie Informationen, wie und wo ein Antrag auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses gestellt werden kann: