Ausbildungsförderung
Junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen sollen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen. Schüler/innen und Auszubildende, die das Abitur oder einen berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren möchten, kann im Amt für Ausbildungsförderung
- „Schüler-BAFöG“ nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem
- Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
beantragen. Im Gegensatz zum BAföG für Studenten an Fachhochschulen und Hochschulen wird das SchülerBAföG nicht dahrlehnsweise sondern als Zuschuss gewährt und muss nicht zurück gezahlt werden.
Wer sich in seinem Beruf weiter qualifizieren möchte, kann finanzielle Unterstützung durch das Amt für Kultur, Sport- und Ausbildungsförderung
erhalten.
Studienbeihilfe für Medizinstudierende
Als Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vergibt der Landkreis Dahme-Spreewald in diesem Jahr erstmals und in den nachfolgenden Jahren jeweils zum Wintersemester eine Studienbeihilfe für Medizinstudierende.
Hintergrund
Nach der vom Kreistag am 04.07.2018 beschlossenen Richtlinie können Studierende für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
- an einer deutschen Universität die Fachrichtung Humanmedizin studieren und
- den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) bestanden haben bzw. Äquivalenzbescheinigungen für Leistungsnachweise gemäß ÄApprO vorlegen können.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu 5 Studierende zu fördern.
Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studentinnen und Studenten verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben:
als
- Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis
- angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Vertragsarztpraxis oder in einem MVZ auf dem Gebiet des Landkreises
- Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. des laufenden Jahres schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Äquivalenzbescheinigungen für Leistungsnachweise gemäß ÄApprO
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.