Abfall

Die Überwachung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der nach dieser Vorschrift erlassenen weiteren Verordnungen ist eine vorrangige Aufgabe der Unteren Abfall­wirt­schafts­be­hörde.

Links zu den regionalen Abfallzweckverbänden:

Südbran­den­bur­gi­scher Abfall­zweck­ver­band (SBAZV)

Kommu­naler Abfall­ent­sor­gungs­ver­band "Nieder­lau­sitz" (KAEV)