Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist „vom Acker bis zum Teller“ zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier aktiv. Das Veterinärwesen befasst sich mit den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung und –verhütung, dem Tierschutz und der Tierarzneimittelüberwachung.
Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20 a verankert. Der Mensch steht in der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat die Pflicht, dessen "Leben und Wohlbefinden zu schützen". Wer ein Tier hält oder betreut, "muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen", so steht es im Tierschutzgesetz. Dies gilt sowohl für Nutz-, als auch für Haus- und Heimtiere. Diesen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes sind alle Mitarbeiter/innen des Amtes, Sachgebiet Tierschutz, besonders verpflichtet, sie dienen als Richtschnur für den täglichen Einsatz bei den Kontrollen für eine artgerechte Tierhaltung.
Regelmäßig oder auf Grund von Hinweisen werden überprüft:
- Tierhaltungen (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Reit- und Fahrbetriebe, Tierheime und Tierpensionen)
- Tiertransporte
- Schlachtbetriebe
Untere Jagdbehörde
In der unteren Jagdbehörde liegen die Schwerpunkte der Arbeit in der Erteilung von Jagdscheinen, der Bestätigung und Kontrolle der Abschusspläne und der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften. Auch die Überwachung des Wildhandels, die Erteilung jagdrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und die Abrundung von Jagdbezirken gehören zu den Aufgaben der unteren Jagdbehörde, die Sie in allen Fragen zum Jagdgesetz gern berät.
Untere Fischereibehörde
Die untere Fischereibehörde berät Sie in allen Fragen zum Fischereigesetz, zum Erwerb des Fischereischeines und zur Durchführung der Anglerprüfung. Die Tätigkeit der unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Fischereigesetz des Landes Brandenburg (BbgFischG) geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Durchsetzung der waidgerechten Durchführung der Fischerei, der Durchführung der Fischerprüfungen und der Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.