Umset­zung des Arbeits­markt­pro­grammes Flücht­lings­in­te­gra­ti­ons­maß­nahmen des Bundes

Seit dem 06.08.2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft. Dieses sieht die Schaffung von bundesweit insgesamt 100.000 Arbeitsgelegenheit in Form von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) vor. Dabei wird unterschieden zwischen internen und externen FIM. Interne FIM umfassen Arbeitsgelegenheiten, die innerhalb von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durchgeführt werden, externe FIM Arbeitsgelegenheiten, die außerhalb von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung durchgeführt werden. Im Landkreis Dahme-Spreewald können pro Jahr insgesamt 138 externe FIM geschaffen werden.

Anträge auf Durchführung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen können beim Landkreis Dahme-Spreewald (Sozialamt) eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung durch den Landkreis werden die eingegangenen Anträge als Sammelantrag an die zuständige Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.

Weitere Informationen zu dem Programm sowie die gesammelten Antragsunterlagen können beim Sozialamt des Landkreises angefragt werden.