Das Amt ist in erster Linie für die Sachausstattung der in kreislicher Trägerschaft befindlichen Schulen und der Schülerbeförderung zuständig. Außerdem sind die Kreismusikschule, die Kreisvolkshochschule sowie das Internat der Marie-und-Herrmann-Schmidt Schule dem Amt angegliedert.
Unsere Aufgaben / Ihr Anliegen:
- Schulen im Landkreis Dahme-Spreewald
- Bildungsangebote
- Bildungsprojekte
- Kreisvolkshochschule
- Kreismusikschule
- Schülerbeförderung
- Jugendwohnheim in Lübben
- Erstattung von Impfkosten für OSZ-SchülerInnen
- Unterhaltung der Schulen in kreislicher Trägerschaft
- Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen
- Internat der Marie-und-Hermann-Schmidt Schule
- Schulentwicklungsplanung
- Förderungen
Hinweis zu Sachkosten und zum Staatlichen Schulamt
Das Amt für Schulverwaltung Dahme-Spreewald ist zuständig für die Sachkosten und Kosten des sonstigen Personals. Das Land Brandenburg trägt die Personalkosten der Lehrer und des pädagogisch geschulten Personals. Somit fällt die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstellen bzw. Fachlehrerstellen in den Aufgabenbereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus.
Informationsblätter zur Datenschutzgrundverordnung
- Informationsblatt DSGVO - Fahrkostenerstattung für Auszubildende
- Informationsblatt DSGVO - Fahrkostenerstattung für Mitglieder der Kreisgremien
- Informationsblatt DSGVO - Aufnahme in die Jugendwohnungen-Lübben
- Informationsblatt DSGVO - Bezug eines Schülerfahrausweises ab 2 km Schulweg
- Informationsblatt DSGVO - Übernahme des Eigenanteils für die Schulspeisung
- Informationsblatt DSGVO - Schülerspezialtransport