Ab dem Schuljahr 2018/19 kann die Erstattung von Impfkosten für OSZ-SchülerInnen auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben beantragt werden:
- Der/Die SchülerIn ist im Schuljahr 2018/19 oder einem späteren Schuljahr SchülerIn der Fachschule, der Berufsfachschule Soziales oder der Fachoberschule Sozialwesen in Vollzeit am Oberstufenzentrum (OSZ) des Landkreises Dahme-Spreewald.
- Die Impfung gegen Hepatitis A und/oder B und die Rechnungslegung ist nach dem 30.04.2018 erfolgt.
- Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die Impfung.
- Es wurden noch keine Kosten für die Auffrischung oder Grundimmunisierung gegen Hepatitis A und/oder B erstattet.
Impfkosten sind Kosten, die durch die Auffrischung oder Grundimmunisierung (Erstimpfung inklusive der in der Regel ein bis zwei erforderlichen Folgeimpfungen) zur Erlangung eines vollständigen Impfschutzes gegen Hepatitis A und/oder B entstehen. Sie umfassen die Kosten für den Impfstoff sowie die Gebühren für die Beratung und das Arzt-Honorar.
- Antrag auf Erstattung von Impfkosten (Hepatitis A/B) Stand:11.03.2019