Erstat­tung der Impf­kosten Hepa­titis A/B für OSZ-Schü­le­rInnen

Ab dem Schuljahr 2018/19 kann die Erstattung von Impfkosten für OSZ-SchülerInnen auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben beantragt werden:

  1. Der/Die SchülerIn ist im Schuljahr 2018/19 oder einem späteren Schuljahr SchülerIn der Fachschule, der Berufsfachschule Soziales oder der Fachoberschule Sozialwesen in Vollzeit am Oberstufenzentrum (OSZ) des Landkreises Dahme-Spreewald.
  2. Die Impfung gegen Hepatitis A und/oder B und die Rechnungslegung ist nach dem 30.04.2018 erfolgt.
  3. Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die Impfung.
  4. Es wurden noch keine Kosten für die Auffrischung oder Grundimmunisierung gegen Hepatitis A und/oder B erstattet.

Impfkosten sind Kosten, die durch die Auffrischung oder Grundimmunisierung (Erstimpfung inklusive der in der Regel ein bis zwei erforderlichen Folgeimpfungen) zur Erlangung eines vollständigen Impfschutzes gegen Hepatitis A und/oder B entstehen. Sie umfassen die Kosten für den Impfstoff sowie die Gebühren für die Beratung und das Arzt-Honorar.