Aktu­elles BKZ - ältere Nach­richten

Betankung Tragkraftspritze Ziegler TS Ultraleicht
19.08.2013

Aus aktuellem Anlass und Fehlbedienung bei der Betankung mit E 10- Kraftstoff geben wir nochmals folgende Hinweise:

Folgende Geräte dürfen nach vorliegenden Herstellerinformationen aufgrund technischer Bedenken oder fehlende Langzeiterfahrungen nicht mit E 10- Kraftstoff betrieben werden:

  1. Tragkraftspritzen Iveco- Magirus Fire 1000, Fire 2000 und ältere
  2. Tragkraftspritzen Ziegler Ultra- Leicht
  3. Ziegler Tragkraftspritzen mit luftgekühltem VW- Boxermotor

Die vom Brand- und Katastrophenschutzzentrum Luckau verliehenen Tragkraftspritzen Ziegler TS Ultraleicht sind mit E5 Superkraftstoff (oder alternativ Super Plus) zu betanken.

Der neue E10- Kraftstoff ist aggressiver gegenüber Kunststoffen und Lacken als der bisher übliche E5- Super Kraftstoff. Zudem reagiert E10 stärker auf Einflüsse wie Umgebungstemperatur, Lagerzeit und Lichteinstrahlung. Dadurch kann die Beschaffenheit des Kraftstoffs verändert werden und ihn schneller unbrauchbar machen. Einige Hersteller empfehlen daher, nur E10- Kraftstoff zu verwenden der nicht älter als 30 Tage ist, um eine Entmischung des Kraftstoffs zu minimieren. Entmischung bedeutet, dass die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit das Ethanol bindet und sich am Boden (Kanister oder Tank) absetzt. Es kommt zu Schäden an Triebwerken.
Wenn eine längere Außerbetriebsetzung des Gerätes geplant ist, sollte der Kraftstofftank sowie ggf. der Vergaser entleert werden.

Auslaufen von Atemschutzgeräten 19.07.2013

PSS 100
- zum 31.12.2011 wird er aus Verkaufsprogramm genommen
- Ende der Ersatzteilversorgung: 2018
- Reparaturende: 2019

PSS 90
- in Preisliste 2012 nicht mehr aufgeführt wird aber weiterhin produziert
- zum 31.12.2012 wird er aus dem Verkaufsprogramm genommen
- Ende der Ersatzteilversorgung: 2019
- Reparaturende: 2020

MSA Auer BD96
- Zubehör und Ersatzteile erhältlich bis 31.12.2016
- Reparaturende: max. 2021

Schlauchtausch 26.02.2013

Feuerwehren die nach Gebrauch oder turnusmäßig im BKZ oder vor Ort einen Feuerwehrschlauchtausch durchführen, bekommen die Feuerwehrschläuche eins zu eins getauscht. Jeder im BKZ geprüfte Feuerwehrschlauch erhält einen Datumsstempel.

Nicht getauscht werden:
- Feuerwehrschläuche, die länger als 10 Jahre nicht geprüft wurden
- Feuerwehrschläuche, die mutwillig zerstört wurden (z.B. Kupplung gefeilt, Schlauch eingeschnitten)

Transport von Atemluftflaschen und Atemschutzgeräten
26.02.2013

Atemluftflaschen sowie Atemschutzgeräte müssen in den vorgesehenen Halterungen der Feuerwehrfahrzeuge transportiert werden. Im BKZ gibt es für den Transport Transportcontainer, wo Atemluftflaschen oder Atemschutzgeräte nach GGVS sicher verlastet sind.
Ist der Transport von Atemluftflaschen und Atemschutzgeräten in Privatfahrzeugen oder MTW's möglich?
Der Transport ist generell nicht verboten, die Atemschutzflaschen müssen aber in Schutzkisten verpackt transportiert werden. Diese Schutzkiste ist im Fahrzeug ausreichend zu sichern.
Die Atemschutzgeräte sind gegen Bewegungen möglichst unter Verwendung von Verzurrösen im Laderaumboden und Verzurrgurten/Transportsicherungsnetzen zu sichern.
Da auch der Verlader, d.h. der Mitarbeiter BKZ, für den Transport verantwortlich ist, werden Atemluftflaschen und Atemschutzgeräte nur noch ausgegeben, wenn geeignete Halterungen oder Transportbehälter vorhanden sind.