Brand­schutz

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im überörtlichen Brandschutz und in der überörtlichen Hilfeleistung die amtsfreien Gemeinden, Städte und Ämter durch Einrichtungen für die Feuerwehren und die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung öffentlicher Notstände zu unterstützen, soweit dafür ein Bedarf besteht und für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu sorgen. Weiterhin übt der Landkreis die Fachaufsicht über die Feuerwehr aus.

Abwehrender Brandschutz

Zur Unterstützung des Landrates ernennt der Kreistag den Kreisbrandmeister und bis zu zwei Stellvertreter. Im Landkreis Dahme-Spreewald ist ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister tätig. Dem hauptamtlichen Kreisbrandmeister und seinen Stellvertretern obliegen die Unterstützung des Landrates in allen Bereichen des Brandschutzes sowie die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren in den Ämtern, Städten und amtsfreien Gemeinden. Insbesondere hat der Kreisbrandmeister auf die Stärke, Gliederung, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren zu achten.

Der Landkreis unterhält keine eigenen Feuerwehren. Sie werden ausschließlich durch die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden unterhalten.

Möchten Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten, melden Sie sich einfach bei Ihrer Feuerwehr vor Ort. Weitere Informationen zur ehrenamtlichen Mitarbeit finden Sie hier.

Vorbeugender Brandschutz

Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes unterhält der Landkreis die Brand­schutz­dienst­stelle.