Sonder­auf­sicht Kriegs­grä­ber­wesen

Kriegsgräber dienen dazu den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken und stets die Erinnerung aufrecht zu erhalten, welches Leid und welche verheerenden Folgen Krieg und Gewaltherrschaft mit sich bringen.

Die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden haben die Pflichtaufgabe Kriegsgräber anzulegen, sie Instand zu halten und zu pflegen. Der Landrat führt dabei die Sonderaufsicht über die kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden als allgemeine untere Landesbehörde.

Für die Erfüllung der Pflichtaufgaben erstattet der Bund den Ländern die Aufwendungen. Der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde weist den kreisfreien Städten, den Ämtern und den amtsfreien Gemeinden diese Mittel zu, die sie zur Erfüllung der Pflichtaufgaben benötigen.

Als allgemeine untere Landesbehörde wird kontrolliert, ob die Bundesmittel sparsam, wirtschaftlich und rechtmäßig verwendet werden und ob die Kriegsgräber entsprechend der Vorschriften des Bundes oder des Landes gestaltet sind.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine humanitäre Organisation, der die Aufgabenträger bei der Anlegung, Pflege und Instandhaltung der Kriegsgräber beratend unterstützt. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Landrat zur Aufrechterhaltung der Gedenkkultur und der Bildungsarbeit. Die Hauptaufgaben des Volksbundes, der im Auftrag der Bundesregierung handelt, sind die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Zudem werden durch den Volksbund Angehörige in Fragen der Kriegsgräberfürsorge betreut. Er unterstützt die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördert die Bildung und Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten.

Der Landesverband des Volksbundes hat seinen Sitz innerhalb unseres Landkreises, in Halbe. In Halbe liegt zugleich der „Waldfriedhof Halbe“, die größten Kriegsgräberstätte Deutschlands.