Stan­des­amts­auf­sicht

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter des Landkreises und ist damit zuständig für nachstehende Standesämter:

Standesamt Stadt Lübben (Spreewald)
Standesamt Stadt Luckau
Standesamt Amt Unterspreewald
Standesamt Gemeinde Heideblick
Standesamt Amt Lieberose/Oberspreewald
Standesamt Gemeinde Märkische Heide
Standesamt Stadt Königs Wusterhausen
Standesamt Stadt Mittenwalde
Standesamt Stadt Eichwalde
Standesamt Gemeinde Schönefeld
Standesamt Amt Schenkenländchen

Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Prüfung der Geschäftsführung der Standesämter u. a.:

  • die Beratung der Standesämter in rechtlich schwierigen Personenstandsangelegenheiten,
  • die Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren für inländische Personenstandsurkunden,
  • die Bestimmung des Personenstandes in besonderen Fällen,
  • die Prüfung der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und
  • die Prüfung von Vaterschaftsanerkennungen mit Auslandsbezug