Untere Fische­rei­be­hörde - weitere Infor­ma­ti­onen

  • Angeln für ausländische Touristen
  • Angelkarte oder Mitgliedsdokument
  • Fischereiabgabe
  • Angelveranstaltungen
  • Fischereischein
  • Jugendfischereischein

Angeln für ausländische Touristen

Personen die keinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich nur für kurze Zeit im Land Brandenburg aufhalten, können ihr Hobby auch an brandenburgischen Gewässern ausüben. Dabei sind Regeln einzuhalten, um die im und am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Angeln mit sich zu führen:

  1. Fischereiabgabemarke (eingeklebt in Nachweiskarte)
  2. Angelkarte für das jeweilige Gewässer
  3. Reisepass, Personalausweis oder Diplomatenausweis

Angelkarte oder Mitgliedsdokument

Die Angelkarte ist die privatrechtliche Erlaubnis vom Fischereirechtsinhaber zur Ausübung der Fischerei. Mitunter enthalten sie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Angaben, welche unbedingt einzuhalten sind. Sie wird in Form von Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten als Raubfisch- oder Friedfischkarte ausgegeben. Mitglieder von Angelvereinigungen (z. B. DAV) erhalten ein Mitgliedsheft mit der entsprechenden Angelberechtigung. Die Angelkarte ist beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Fehlen dieser Berechtigung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch und wird entsprechend geahndet. Angelkarten erhalten Sie bei dem jeweiligen Bewirtschafter der Gewässer (Fischer) oder von autorisierten Ausgabestellen (Angelgeschäfte, Tourismusvereine, Zeltplatzverwaltungen).

Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Sie beträgt für Kinder und Jugendliche 2,50 €, für Erwachsene 12,00 €. Ausgabestellen können u. a. Fischer, Angelgeschäfte, Tourismusvereine und Zeltplatzverwaltungen sein. Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten und zahlen dann nur 40,00 €. Die Abgabemarke ist nur gültig, wenn Sie in die grüne, personengebundene Nachweiskarte eingeklebt ist. Bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, sofern diese bereits im Heimatland entrichtet wurde und vorgelegt werden kann.

Angelveranstaltungen

Bei Angelveranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden. Jeder Teilnehmer hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen. Die Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer ist entsprechend vorzulegen.

Fischereischein

Wer den Fischfang mit einer Raubfischangel ausführen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird auf Antrag unbefristet erteilt oder rechtsmittelfähig versagt. Die Erteilung des Fischereischeins für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten ist davon abhängig, dass der Antragssteller eine Anglerprüfung bestanden hat und diesen Nachweis in Form einer Prüfungsurkunde vorlegen kann. Die Prüfungen werden von der unteren Fischereibehörde des Landkreises und durch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anerkannte natürliche oder juristische Personen des Privatrechts abgenommen. Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht oder sind bei der unteren Fischereibehörde zu erfragen. Jeder der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Anglerprüfung ablegen. Folgende anerkannte natürliche bzw. juristische Personen des Privatrechts führen im Landkreis Dahme-Spreewald Prüfungen durch:

Kreisanglerverband Lübben e.V.
DAV Prüfungskommission 02/049
Birkenstraße 25
15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 226033

Arno Masella
Am Abhang 14
15732 Schulzendorf
Telefon: 033762 820865

Angelsportverein Dahmeland ’73 Bestensee e.V.
Motzener Straße 1 a
15741 Bestensee
Telefon: 033763 63158

Die Anglerprüfung ist eine schriftliche Prüfung, in der innerhalb von zwei Stunden 60 Fragen, davon jeweils zwölf aus fünf Prüfungsgebieten, zu beantworten sind. In Ausnahmefällen können die Fragen mündlich gestellt und beantwortet werden. Auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft können Sie bei einem kostenlosen Onlinetest Ihr Wissen prüfen.

Jugendfischereischein

Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Er berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Erwerb ist nur notwendig, wenn Kinder und Jugendliche außerhalb des Landes Brandenburg angeln möchten.