Untere Jagd­be­hörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie Jagdscheinverlängerungen - und Fischereiabgabeverlängerungen vornehmlich auf dem Postweg zu beantragen. Für die Jagdstatistik soll das Online-Verfahren genutzt werden.

Anträge z. B. für Jagd- und Fischereischeine sollen mit allen notwendigen Unterlagen auf dem Postweg an die UJFB gesendet oder in den Briefkasten Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald) eingeworfen werden. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf folgender Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spree­wald.info.

Jagdscheine/Fischereischeine/Fischereiabgabehefte und Bescheide werden mit entsprechendem
Gebührenbescheid per Post an Sie zurückgesendet.

Gern können Sie aber auch einen persönlichen Termin in der Behörde unter den bekannten Kontaktdaten (per Telefon oder E-Mail) im Voraus vereinbaren. Bitte melden Sie sich am Termintag beim Empfang an. Weiterhin können Sie auch die allgemeinen Sprechtage (Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, sowie Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nutzen. Bei Fragen zu allen weiteren Anliegen sind die Mitarbeiter der UJFB unter den Ihnen bekannten Telefonnummern erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei personellen Engpässen nicht jedes Telefonat sofort annehmen können. Wir rufen Sie zurück, sofern Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde

Bei der in diesem Jahr notwendigen Jagdscheinverlängerung muss der persönlich unterzeichnete Antrag dafür bis spätestens zum 31.03. beim Landkreis Dahme-Spreewald eingegangen sein! Eine spätere Beantragung führt zur Pachtunfähigkeit und hat Auswirkungen auf den Fortbestand des Pachtverhältnisses.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der unteren Jagd- und Fischereibehörde

In der unteren Jagdbehörde liegen die Schwerpunkte der Arbeit in der Erteilung von Jagdscheinen, der Bestätigung und Kontrolle der Abschusspläne und der Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften. Auch die Überwachung des Wildhandels, die Erteilung jagdrechtlicher Ausnahmegenehmigungen und die Abrundung von Jagdbezirken gehören zu den Aufgaben der unteren Jagdbehörde, die Sie in allen Fragen zum Jagdgesetz gern berät.

Die Durchführung der Jägerprüfungen wurde vor geraumer Zeit an den Landesjagdverband Brandenburg übertragen (www.ljv-bran­den­burg.de). Die Internetpräsenz der oberste Jagdbehörde finden Sie unter www.mluk.bran­den­burg.de.

Die Gebühren in der unteren Jagdbehörde ergeben sich aus der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw).
Verwal­tungs­ge­bühren (Anlage 2 lfd. Nr. 6)

Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur Jagd finden Sie unter:

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es rd. 1.000 Jäger mit gültigen Jagdscheinen. Auf den rund 203.000 ha Jagdflächen im Landkreis Dahme-Spreewald existieren 267 Jagdbezirke. Diese untergliedern sich in 149 gemeinschaftliche Jagdbezirke, 83 Eigenjagdbezirke und 35 Verwaltungsjagdbezirke.

Der Eigentümer von bejagbaren Flächen hat das Recht und die Pflicht, die Jagd auf seinen Flächen selbst (mit gültigem Jagdschein) oder durch Dritte auszuüben, wenn seine zusammenhängenden bejagbaren Flächen mindestens 150 ha (auf Antrag mindestens 75 ha) betragen. Dies sind sogenannte Eigenjagdbezirke bzw. im Landes- oder Bundeseigentum sogenannte Verwaltungsjagdbezirke.

Bei geringerer Flächengröße gehören die Jagdflächen per Gesetz dem örtlichen gemeinschaftlichen Jagdbezirk an. Zu jedem der 149 gemeinschaftlichen Jagdbezirke besteht auch eine Jagdgenossenschaft. Die Eigentümer von Jagdflächen außerhalb von Eigenjagdbezirken sind somit kraft Gesetzes Mitglieder der entsprechenden Jagdgenossenschaft, also Jagdgenossen. Die Jagdgenossenschaft ist ein Vertretungsorgan der Grundeigentümer und unterliegt der jagdrechtlichen Rechtsaufsicht der unteren Jagdbehörde. Die Jagdgenossen wählen einen Jagdgenossenschaftsvorstand, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. In den regelmäßigen Versammlungen der Jagdgenossenschaft beraten sich die Jagdgenossen und Jäger und fassen auf der Grundlage einer eigenen Satzung Beschlüsse, z. B. über die Vergabe der Jagdpacht und die Auszahlung des Reinerlöses aus dem Jagdpachtzins.

Im Landkreis Dahme-Spreewald bestehen 8 Hegegemeinschaften, in denen die Jäger freiwillig die großräumige Bejagung und Hege der vorkommenden Schalenwildarten wie Rotwild, Dam- und Muffelwild abstimmen. Die Hegegemeinschaften agieren hierbei teilweise landkreisübergreifend.

Zur fachlichen Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen stehen der Jagdbehörde ein Jagdberater sowie ein benannter Jagdbeirat zur Verfügung. Zudem bestellt die untere Jagdbehörde die Wildschadensschätzer.

Ab sofort gibt es im Landkreis Dahme Spreewald die Möglichkeit, die Jagdstatistik auch digital zu führen. Sie können damit nun tagaktuell und kostenfrei Ihre Jagdstatistik und Streckenlisten über das Internet führen.

Somit entfällt das mühsame Ausfüllen und Versand von Papierformularen und gleichzeitig können Sie jederzeit Ihre aktuellen Streckenlisten problemlos ausdrucken.

Zugleich sind sowohl Sie als auch die Behörde immer auf dem neusten Stand und die Kommunikation mit der Behörde wird auch erheblich vereinfacht.

So gehen Sie vor:

1. Melden Sie der unteren Jagdbehörde den/die "Onlineverantwortliche/n" für den oder die o. g. Jagdbezirk/e an die E-Mail-Adresse: ordnungsamt@dahme-spreewald.de. Sie erhalten danach in Kürze von der unteren Jagdbehörde ein individuelles Passwort, mit dem Sie sich auf dem folgenden Link anmelden können:

https://jagd­s­ta­tistik-online.bran­den­burg.de/

2. Sie können sich sofort nach dem Erhalt des Passwortes anmelden und die Strecke erfassen, auch rückwirkend für das aktuelle Jagdjahr (ab 1. April 2020). Ihnen steht es dabei frei, ob Sie die Daten regelmäßig oder zum Jagdjahresende eingeben.

"Wichtiger Hinweis (Online-Jagdstatistik = Voraussetzung für bestimmte Prämien):

Nach dem aktuellen Erlass zur Auszahlung der Bachenprämie für weibliches Schwarzwild der AK 1 und 2 (80 Euro je Stück) innerhalb, sowie der Auszahlung der Abgabeprämie für erlegtes, nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild (50 Euro je Stück) in den Sperrzonen I und II, ist das Führen der Online-Jagdstatistik Voraussetzung. Die untere Jagdbehörde begrüßt und empfiehlt die Möglichkeit der Online-Jagdstatistik. Sie steht Ihnen bei der Nutzung dieses Angebotes gern unterstützend zur Seite."