Futter­mit­tel­über­wa­chung

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Futtermittel produzieren oder handeln  müssen als Futtermittelunternehmen bei der Behörde registriert sein. Aufgabe der Mitarbeiter der Futtermittelüberwachung ist die Überwachung der Umsetzung der futtermittelrechtlichen Vorschriften bei den Primärproduzenten (Landwirte, sonstigen Tierhalter, mobile Mahl- und Mischanlagen). Dazu werden planmäßige und anlassbezogene amtliche Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen beinhalten Betriebs- und Buchprüfungen sowie Probenahmen von Futtermitteln.

Formulare und Merkblätter:

  • Anträge zur Registrierung als Futtermittelunternehmen bzw. Änderungsanträge bei Veränderung der Tätigkeit
  • Antrag auf Erteilung einer Gestattung zur Verfütterung und Lagerung von Fischmehl, Di- oder Tricalsiumphosphat bzw. Blutmehl oder Blutprodukte
  • Anzeige für die Verfütterung von Fischmehl enthaltenen Milchaustauschern
  • Erklärung zur Einhaltung der Futtermittelhygieneverordnung
  • Merkblatt zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fütterungshygiene
  • Merkblatt zu den Pflichten der regestrierten Futtermittelunternehmer
  • Merkblatt für den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen
    Teil 1: Säuren als Konservierungsmittel
    Teil 2: Harnstoff und seine Derivate

Jakob­s­kreuz­kraut (Senecio jaco­baea)