Tier­a­rz­nei­mit­tel­über­wa­chung

Um Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern und einer missbräuchlichen Anwendung von Arzneimitteln vorzubeugen, überprüft die amtliche Tierarzneimittelüberwachung regelmäßig oder nach Hinweisen Landwirte mit Nutztierhaltungen, tierärztliche Hausapotheken sowie Tierheilpraktiker.

Ab dem 28. Januar 2022 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel von allen Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden. Auf nationaler Ebene tritt zeitgleich erstmals ein Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft.

Für Klein- und Großtierpraktiker wichtige Änderungen hat Dr. Ilka Emmerich in einem Fortbildungsangebot von Vetidata unter www.vetline.de zusammengefasst.