Tier­seu­chen­schutz

Aufgabe des Veterinärwesens ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Tierseuchen sowie sonstigen Tier- und Wildtierkrankheiten. Trotz gewaltiger Fortschritte in Diagnostik, Vorbeugung und Bekämpfung besteht immer noch ein hohes Gefährdungspotential für Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten wie die Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft haben. Bestimmte Tierseuchen wie z.B. die Salmonellose oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie daher verpflichtet, schon den bloßen Verdacht für den Ausbruch einer Tierseuche anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Informationen zu aktuellen Tierseuchenthemen finden Sie hier.