Mit steigenden Temperaturen und höherer Aktivität von Gnitzen, die als sogenannte Vektoren das Virus der Blauzungenkrankheit übertragen können, steigt auch das Risiko für diese anzeigepflichtige Tierseuche.
Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits 2017 erlassene Tierseuchenverfügung (2017/0234) und bittet die Halter empfänglicher Tiere dringend, ihre Tierbestände impfen zu lassen.
Ende 2018 trat in Baden-Württemberg die Blauzungenkrankheit erneut auf. Damit ist die Blauzungenkrankheit erstmals seit neun Jahren wieder in Deutschland präsent. Eine Impfung von Wiederkäuern gegen die Blauzungenkrankheit ist möglich; die Behörden raten Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für den Menschen und für Nicht-Wiederkäuer ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit trat im Jahr 2006 erstmals bei Rindern und kleinen Wiederkäuern in Mitteleuropa auf und breitete sich in auch Deutschland sehr rasch flächendeckend aus. Durch die schnelle Einführung einer verpflichtenden Impfung mit inaktivierten Impfstoffen gelang es, die Seuche zu tilgen.
Behördliche Maßnahmen in der Vergangenheit
In den Jahren 2008 und 2009 wurde in Deutschland mit inaktivierten Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit geimpft. Die Impfpflicht betraf Rinder, Schafe und Ziegen. Wildwiederkäuer im Gatter konnten auf freiwilliger Basis geimpft werden. Zum 01.01.2010 wurde die Impfverpflichtung aufgehoben; es bestand die Möglichkeit zu einer freiwilligen Impfung der genannten Tierarten.
- Tierseuchenallgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 31.07.2017
- Qualitative Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit
- Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation
- Merkblatt Blauzungenkrankheit
- Erlass des MdJEV - Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit