Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste der Landwirte ausgleichen, die durch Auflagen aus Schutzgebietsverordnungen entstehen und die über die üblichen, gesetzlich einzuhaltenden Regeln der guten fachlichen Praxis hinausgehen.
Gegenstand der Förderung:
- Extensive Grünlandnutzung
- späte und eingeschränkte Grünlandnutzung
- hohe Wasserhaltung
- Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau
Zuwendungsvoraussetzungen:
- der Antrag ist formgebunden im Rahmen des Agrarförderantrages bis zum 15. Mai zu stellen
- die zu fördernden Flächen müssen in Brandenburg und Berlin liegen
- förderfähig sind landwirtschaftlich genutzte Flächen in den für Brandenburg und Berlin ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten für die Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung vorliegen (NATURA 2000-Gebiete)
- die Nutzungseinschränkung muss auf der Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder anderer Voraussetzungen gemäß § 32 Abs.2-3 BNatSchG festgelegt sein
- für alle Maßnahmen zur Flächenbewirtschaftung sind die gesetzlichen und in den Einzelmaßnahmen vorgeschriebenen Förderverpflichtungen einzuhalten
- Mindestschlaggröße 0,3 ha
- Bagatellgrenze: 250 €