- die bisherigen Zahlungsansprüche haben mit dem 31.12.2014 ihre Gültigkeit verloren
- für die Zahlung der Basisprämie wurde die Zuweisung von Zahlungsansprüchen mit dem Agrarförderantrag 2015 neu beantragt
- für jeden im Agrarförderantrag zum 15.05.2015 nachgewiesenen beihilfefähigen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche wurde jeweils ein Zahlungsanspruch zugewiesen
- der Wert eines Zahlungsanspruchs für die Basisprämie für das Jahr 2018 beträgt für Brandenburg und Berlin 170,43 €
- die Zahlungsansprüche werden in für jeden Antragsteller in die Zahlungsanspruchsdatenbank (www.zi-daten.de) eingestellt und können gehandelt/verkauft oder verpachtet werden