Jung­land­wir­te­prämie

  • Zusatzförderung für Junglandwirte
  • im ersten Jahr der Beantragung der Basisprämie darf der Landwirt nicht älter als 40 Jahre sein
  • erstmalige Niederlassung als Landwirt oder maximal während der  5 Jahre vor der Basisprämienregelung als Landwirt niedergelassen
  • wird für maximal 90 mit beihilfefähiger Fläche aktivierte Zahlungsansprüchen und für maximal 5 Jahre gewährt
  • Höhe 44,27 €/ha