- Zusatzförderung für Junglandwirte
- im ersten Jahr der Beantragung der Basisprämie darf der Landwirt nicht älter als 40 Jahre sein
- erstmalige Niederlassung als Landwirt oder maximal während der 5 Jahre vor der Basisprämienregelung als Landwirt niedergelassen
- wird für maximal 90 mit beihilfefähiger Fläche aktivierte Zahlungsansprüchen und für maximal 5 Jahre gewährt
- Höhe 44,27 €/ha