Biotop­schutz

Biotope sind Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen. Wir alle freuen uns an dem Anblick von Seen mit blühenden Seerosen oder Röhrichten, einem mäandrierenden Bach, frischen Erlenbruchwäldern, Streuobstwiesen, blühenden Heiden und Trockenrasen oder einer Feuchtwiese mit Knabenkraut oder Kuckuckslichtnelken. Dies sind nur einige der besonderen und teils selten gewordenen Biotope in Brandenburg. Wegen ihrer Seltenheit oder Gefährdung sind bestimmte Biotope gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz besonders geschützt. Erhebliche Beeinträchtigungen oder Maßnahmen, die zur Zerstörung dieser Biotope führen, sind unzulässig.

Antragstellung

Wenn nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von den Verboten im Rahmen des Biotopschutzes beantragt werden müssen, ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antragsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bezeichnung des Biotoptyps
  • Übersichtslageplan topographische Karte (1:25 000)
  • Lageplan (1:1000 oder 1:500) mit Darstellung der geplanten Maßnahme, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Kennzeichnung des gesetzlich geschützten Biotops
  • ggf. Flurstückskarte mit Eintragung der betroffenen Fläche
  • Planzeichnungen
  • Größe der beantragten Fläche in qm
  • Begründung und Beschreibung des Vorhabens (technische Planung, Versiegelung, Hoch- und Tiefbau, Beseitigung von Gehölzen etc.)
  • Beschreibung des gegenwärtigen Bestandes (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Bäume, sonstige vorhandene Gehölze, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten), Bestandserfassung entsprechend der Brandenburgischen Kartieranleitung, ggf. Fotos
  • Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, insbesondere des gesetzlich geschützten Biotops
  • Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, insbesondere des gesetzlich geschützten Biotops

Gebühr

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.

Rechtsgrundlagen

Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:

  • Bundesnaturschutzgesetz § 30
  • Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz § 18

Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.