Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes stehen nicht nur wildlebende Tiere und Pflanzen unter Schutz, sondern auch ihre Nist-, Brut- und Lebensstätten.
Antragstellung
In besonderen Fällen kann die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung für eine Beeinträchtigung erteilen. Hierzu können Sie nach Rücksprache einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.
Gebühr
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.
Rechtsgrundlagen
Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:
- Bundesnaturschutzgesetz §§ 37-39, 44-45, 67
Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.