Ambrosia artemisiifolia wurde Mitte des 19. Jahrhunderts aus Nordamerika eingeschleppt und breitet sich seither in Europa aus. Klimawandel, Verkehrsströme, globaler Handel und Tourismus begünstigen ihre Ausbreitung. Sie ist bei Allergikern gefürchtet, da ihre Pollen schon in geringsten Mengen Allergien auslösen können. Diese zeigen sich durch Symptome wie tränende Augen, Heuschnupfen, Kopfschmerzen oder Husten bis hin zum Asthma. Die Pflanze verursacht aber noch mehr - eine Berührung kann bei sensibilisierten Menschen zu Hautausschlägen, Nesselsucht oder roten, juckenden Quaddeln führen.
Die einjährige Unkrautpflanze vermehrt sich durch Samen, die im Boden bis über 40 Jahre keimfähig bleiben können. Man findet Ambrosia innerstädtisch oft an Vogelfütterungsplätzen, in Neubaugebieten, auf Randstreifen von Straßen und außerorts daneben auf Brachflächen, Stilllegungsflächen, Böschungen von Straßen und Wegen und auf manchen Feldern.
Ende 2006 hat das Julius Kühn-Institut, der Nachfolger der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, ein Aktionsprogramm Ambrosia beschlossen, welches auch ein Handlungsschwerpunkt im Aktionsplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegen Allergien ist. Ziel dieser Initiativen ist es, die weitere Ausbreitung dieser nichtheimischen Pflanze zu stoppen und sie möglichst wieder zurückzudrängen.
Neben dem Monitoring zur Verbreitung der Pflanze und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Ein- und Verschleppung von Ambrosiasamen sowie zur Bekämpfung existierender Pflanzen bildet die Informationsarbeit eine wichtige Säule in diesem Aktionsprogramm. Nur durch die Mithilfe von informierten Bürgern ist es möglich, die Pflanze am weiteren Ausbreiten zu hindern.
Meldungen zu deren Vorkommen werden von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde und des Ordnungsamtes der Kreisverwaltung an die entsprechenden Ordnungsämter der Gemeinden weitergeleitet. Die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr beziehungsweise Ambrosiabekämpfung liegt bei den örtlichen Ordnungsbehörden (Gemeinden/Ämtern/Städte). Fachliche Unterstützung (z. B. Pflanzenbestimmung) wird vom Umweltamt des Landkreises zugesichert. Beim Auftreten auf landwirtschaftlichen Flächen wird der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gemeinsam mit dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises mit einbezogen. Seit Oktober 2018 gibt es auch einen Ambrosiabeauftragten für das Land Brandenburg, der im besagten Landesamt angesiedelt ist. Die genannten Stellen klären die Bevölkerung zur Problematik auf, schlagen Schutzmaßnahmen vor und helfen bei einer unbürokratischen Beseitigung der Problempflanze. Weiterhin gibt es den Brandenburger Arbeitskreis Ambrosia mit verschiedenen Ansprechpartnern.
Die Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie gestaltet sich extrem schwierig. Bei kleinen bis mittleren Pflanzenbeständen ist das Ausreißen der Pflanzen vor Beginn der Blütezeit am effektivsten. Für landwirtschaftliche Flächen sind die Maßnahmen (z. B. Mähen oder Pflügen) auf die jeweilige Situation entsprechend anzupassen. Die beste Strategie ist es, die Produktion von Samen und gleichzeitig die Pollenproduktion zu verhindern. Um eine Ausbreitung von Ambrosia weitestgehend zu einzudämmen, sollte nur zertifiziertes Vogelfutter verwendet werden, welches kein Ambrosiasamen enthällt. Gleiches gilt
für importierte Sonnenblumensamen und Saatgutmischungen.
Rechtsgrundlagen
- § 40 Bundesnaturschutzgesetz