Biotop- und Landschaftspflege sind Maßnahmen in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen mit dem Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern sowie die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Diese biologische Vielfalt umfasst die Vielzahl an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.
Aktuelle Förderinstrumente:
- Vertragsnaturschutz
- LIFE+
- Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins
- AUKM Moorschonende Stauhaltung
- Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
- Förderung Naturschutzgroßprojekte
- Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald
- Moorschutzförderung
- KULAP - Förderung Kulturlandschaftsprogramm
Rechtsgrundlagen
Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:
- Bundesnaturschutzgesetz §§ 1-3
Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.