Vorbemerkungen:
Das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer sowie das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser stellen einen Benutzungstatbestand gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen nach WHG der behördlichen Erlaubnis.
Nach Brandenburgischem Wassergesetz (BbgWG) ist auch das gesammelt abfließende Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen Abwasser. Diese Bestimmung gilt nicht für Niederschlagswasser von Dachflächen, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert, verregnet, verrieselt oder unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Bei gesammelten Fortleiten und Einleiten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Abwasserbeseitigung im Sinne des WHG umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer darf nach WHG nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Die Abwasserbehandlungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach dem WHG eingehalten werden. Im Übrigen gelten für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe ATV - Arbeitsblatt A 138, Merkblatt M 153).
Antragsunterlagen:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist formlos einzureichen und hat alle zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben zu enthalten, wie:
- Übersichtsplan
- Lageplan mit Darstellung der zu entwässernden Fläche und Zuordnung der Versickerungsanlagen
- Querschnitte durch die Versickerungsanlagen
- Berechnung der anfallenden Niederschlagswassermengen nach Größe der zu entwässernden Fläche unter Berücksichtigung der Befestigungsart
- Angaben zur Art und Bemessung der Versickerungsanlage gemäß ATV Arbeitsblatt A 138. Insbesondere ist auf die Sickerfähigkeit des Bodens und auf den Grundwasserstand - evtl. Auszug aus dem Baugrundgutachten – zu achten.
Angaben zur Vorreinigung und den Ableitungsbedingungen gemäß ATV Merkblatt M 153 einschließlich Nachweis, dass der gewählte Anlagentyp ausreichend bemessen ist (besondere Anforderungen in Trinkwasserschutzgebieten oder für sensible Standorte und Oberflächengewässer sind zu beachten)
Die Antragsunterlagen sind zu richten an die Untere Wasserbehörde (siehe Postanschrift).