Allgemeine Informationen
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenbildern basierendes IT-System zur Erfassung landwirtschaftlicher Parzellen und zugleich ein Bestandteil des sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-Systems (InVeKoS) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit welchem die Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen überprüft wird.
Das Landwirtschaftliche Feldblockkataster enthält alle landwirtschaftlich genutzten Feldblöcke und beihilfefähigen Landschaftselemente (Baumreihen, Feldgehölze usw.) sowie nicht beihilfefähige Flächen der Länder Brandenburg und Berlin Die im LPIS zu erfassenden Referenzparzellen bilden die förderfähige Höchstfläche für die flächenbezogenen Interventionen der ersten und zweiten Säule ab.
Ein Feldblock (FB) gemäß § 5 (1) Nr. 2 GAPInVeKoSV ist definiert als eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Dauerhafte Grenzen werden dabei durch sogenannte topographische Objekte abgebildet, wie beispielsweise dauerhafte Zäune, Wege, Schienen oder Gräben. Jedem FB liegt genau eine Hauptbodennutzung (HBN) zu Grunde, welche sich nach der jeweiligen Bewirtschaftung richtet. Grundsätzlich wird zwischen der HBN Ackerland (AL), Dauergrünland (GL) und Dauerkultur (DK) unterschieden. Ein FB bildet die potenziell förderfähige Fläche ab, die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden kann.
Die eindeutige Identifizierung eines Feldblocks erfolgt über den Feldblockindikator (FLIK oder FBID), der aus 16 Zeichen besteht und bei der Digitalisierung eines Feldblocks automatisch vergeben wird.
Beispiel: DEBBLI0261100301
- DE = Deutschland
- BB = Brandenburg
- LI = Landwirtschaft InVeKos
- zwei Ziffern = Jahr der Erfassung (zum Beispiel 2002)
- zwei Ziffern = Landkreis (zum Beispiel 61 = Landkreis Dahme-Spreewald)
- sechs Ziffern = laufende Nr. (zum Beispiel 100301)
Landschaftselemente (LE) nach § 23 der GAPKondV sind Bestandteil der Landschaft. Sie sind gleichzeitig Teil der förderfähigen Flächen, wenn sie einen unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit einem FB aufweisen, d.h., dass das LE unmittelbar an oder in einem FB liegt und bestimmte Größenvoraussetzungen erfüllt. Sie unterliegen einem Beseitigungsverbot. Ebenfalls förderfähig sind andere LE nach § 11 (1) Nr. 2b GAPDZV.
Nicht-förderfähige Flächen (nbF) sind Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Sie sind innerhalb eines FBs separat abzugrenzen, da sie nicht-förderfähige Fläche repräsentieren.
Wichtige Informationen und Hinweise für Antragstellende:
Für die Datenpflege des Landwirtschaftlichen Feldblockkatasters im Kreisgebiet Dahme-Spreewald ist die Referenz pflegende Stelle im Sachgebiet Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald zuständig.
Hinweise bezüglich Anpassungen von Feldblöcken können im Zuge der Antragstellung im Profil Inet WebClient, dem Antragsportal des Landes Brandenburg, eingereicht werden. Zusätzlich können Änderungshinweise ganzjährig bei der Referenz pflegenden Stelle des Landkreises Dahme-Spreewald unter der Nutzung des folgenden Formulars mitgeteilt werden:
Sollte in diesem Zusammenhang eine Feldblockerweiterung oder ein neuer Feldblock beantragt werden, ist mit dem eingereichten Agrarförderantrag bzw. dem Formular zum Pflegeauftrag die Verfügungsberechtigung einzureichen.
Ergänzender Hinweis: Bei der Beantragung von neuen oder zu erweiternden Feldblöcken mit der HBN AL ist zu beachten, dass auf dieser Fläche im ersten Jahr eine Brache-Nutzung (NC 591) nicht zulässig ist.