Naturparks (NP) sind großräumige Gebiete, die überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten bestehen. Als naturnaher Landschaftsraum oder historisch gewachsene Kulturlandschaft eignen sich solche Gebiete besonders für die naturverträgliche Erholung. Entsprechend der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sind Naturparks für die Erholung und den Fremdenverkehr vorgesehen. Außerdem dienen sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt.
Im Landkreis Dahme-Spreewald sind folgende zwei Naturparks zu finden:
Der Naturpark „Dahme-Heideseen“ liegt südöstlich von Berlin und Königs Wusterhausen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree. Das rund 594 km² große Gebiet ist durch eine beeindruckende natürliche Vielfalt der Landschaft gekennzeichnet. Über 100 Seen, zahlreiche Fließgewässer, bewaldete Talsandebenen, Bruchwälder, Moore, Dünen sowie beeindruckende Endmoränenerhebungen schaffen die Lebensgrundlage für viele Tier- und Pflanzenarten. Hier lebt nicht nur der Biber und Fischotter neben der Schwanenblume und Krebsschere sondern auch den Seeadler, Fischadler und Kranich kann man hier beobachten. Die Teupitz-Köriser-Seenkette sowie das gut ausgebaute Wegenetz macht den NP zu einem der schönsten Erholungsgebiete im Land Brandenburg für Wassersportler, Wanderer, Reiter sowie Radfahrer.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie Veranstaltungstipps zum NP „Dahme-Heideseen“.
Der Naturpark „Niederlausitzer Landrücken“ liegt ca. 15 km westlich des Spreewaldes in der Niederlausitz und bietet mit seinen rund 580 km² ein einzigartiges Kontrastprogramm. Der namengebende, von weiten Wäldern bedeckte Höhenzug umrahmt eine alte Kulturlandschaft. Es sind Slawische Burgwälle, mittelalterliche Feldsteinkirchen und zahlreiche Gutsherrschaften mit Herrenhäusern, ländlichen Parks und Fischteichen zu entdecken. Auf den Äckern rasten seit Menschengedenken im Herbst die Kraniche. Mittendrin wächst auf dem Grund ehemaliger Kohlegruben eine neue Seenlandschaft. Große, weitgehend ungestörte Areale bieten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Arten der Tier- und Pflanzenwelt.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie Veranstaltungstipps zum NP "Niederlausitzer Landrücken".
Rechtsgrundlagen
Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:
- Bundesnaturschutzgesetz §§ 22 und 27
- Brandenburgisches
Naturschutzausführungsgesetz §§ 8-13
Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.