Hinweise zur Errichtung von sog. örtlich veränderbaren Siloanlagen (Feldmieten/Erdsilos/Foliensilos) und unbefestigten Feldrandzwischenlagern für Festmist derzeitiger Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
1. Örtlich veränderbare Silageanlagen (sog. Feldmieten/Erdsilos/Foliensilos)
Nur in Ausnahmefällen anwendbar.
Grundsätze zum Standort (Foliensilos ohne dichte Bodenplatte):
- Einrichtung nur auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, deren Boden nicht dräniert ist.
- Am Standort muss eine aufnahmefähige Bodenschicht (Lehm-, Lößlehm-Aueböden) von mindestens 50 cm vorhanden sein.
- Am Standort muss Abstand zum Grundwasser mindestens 1,5 m betragen.
- Der Standort ist jährlich zu wechseln.
- Die Entfernung zu Hausbrunnenanlagen muss mindestens 150 m betragen.
- Zu oberirdischen Gewässern und Vorflutgräben muss ein Abstand von 50 m, zu Straßengräben und Betonrohrleitungen, Bäumen und Hecken muss ein Abstand von 20 m eingehalten werden.
- Ein Abfließen von verschmutztem Regenwasser in ein oberirdisches Gewässer darf nicht erfolgen.
- Die Entfernung zu Bohrungen z.B. Überwachungspegel muss mindestens 100 m betragen.
- Der Standort darf sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone befinden.
Technische Ausführung
- Abdichtung gegen den Untergrund: Die Grundfläche des Silos ist mit einer mindestens 0,8 mm starken, reißfesten und gegen Gärsaft beständigen Folie auszulegen. Die Folie sollte den aufgepflügten Erdwall überdecken und mindestens bis in die Pflugfurche hineinreichen.
- Ein ausreichend großer Gärsaftsammelbehälter ist zu erstellen.
Die Gärsaftsammelgrube sollte gleichzeitig aus einem Stück mit der Folie des Silos ausgekleidet sein.
Sollte die Folie nicht aus einem Stück auch für die Sammelgrube verlegt werden, ist nach Ausheben der Auffanggrube am tiefer gelegenen Ende des Silos die Auskleidefolie so unter die Bodenfolie zu legen, dass sie etwa einen Meter überlappt.
Auch bei ungünstiger Witterung muss an die Anlage herangefahren werden können.
Die Lagerfläche soll ein geringes Gefälle aufweisen, um den Gärsaftfluss zu verbessern.
An beiden Seiten der Anlage, in Richtung eines vorhandenen natürlichen Gefälles, ist eine Pflugfurche zu ziehen; dabei sollte der Erdwall zum Silierplatz hin aufgeworfen werden.
Bei steinigen Böden ist unter der Folie eine Ausgleichsschicht aus feinkörnigem Bodenmaterial aufzubringen.
An der Absaugstelle ist die Gärsaftgrube etwa einen Meter tief auszuheben.
Um die Folie vor Beschädigungen zu schützen, ist vor dem Befahren eine etwa 50 cm dicke Blattschicht von den Seiten her mit einem Frontlader aufzubringen.
Der Standort ist nach Beendigung der Nutzung der Feldmiete ordnungsgemäß zu beräumen.
2. Unbefestigte Feldrandzwischenlager für Festmist
Nutzung ist auf 3 Monate begrenzt
Grundsätze zum Standort:
- Nur auf ebenen Flächen und mindestens 100 m von oberirdischen Gewässern entfernt anlegen.
- Es gelten sonst die Grundsätze zum Standort wie bei örtlich veränderbaren Silageanlagen.
Hinweis: Unter günstigen Standortbedingungen ist eine Lagerungsdauer von 6 Monaten nach Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde möglich.
3. Anzeigepflicht
- Anlage zum Lagern von Jauche außerhalb von Schutzgebieten
- Anlage zum Lagern von Silagesickersäften außerhalb von Schutzgebieten
Die Antragsunterlagen sind zu richten an die Untere Wasserbehörde (siehe Postanschrift).