Aufgaben:
- Stellungnahmen der Behörde als Träger öffentlicher Belange bei Verfahren nach BauGB als Bündelungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
- Durchführung von Antragskonferenzen zur Verfahrensbeschleunigung bei Investitionen
Benötigte Unterlagen für die Beteiligung:
Nach § 4a Abs. 4 BauGB können elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 3 BauGB sind die Planunterlagen grundsätzlich in ausreichender Zahl auf Papier einzureichen. Flächennutzungsplanentwürfe sind im lesbaren Maßstab und in mindestens dreifacher Ausfertigung zu übergeben.
Gesetzliche Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Planzeichenverordnung (PlanZV)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Erlass des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. September 2010 zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 44 vom 10. November 2010)
- Arbeitshilfen Bebauungsplanung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft