Bauleit­pla­nung - Behör­den­be­tei­li­gung

Aufgaben:

  • Stellungnahmen der Behörde als Träger öffentlicher Belange bei Verfahren nach BauGB als Bündelungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
  • Durchführung von Antragskonferenzen zur Verfahrensbeschleunigung bei Investitionen

Benötigte Unterlagen für die Beteiligung:

Nach § 4a Abs. 4 BauGB können elektronische Informationstechnologien genutzt werden. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 3 BauGB sind die Planunterlagen grundsätzlich in ausreichender Zahl auf Papier einzureichen. Flächennutzungsplanentwürfe sind im lesbaren Maßstab und in mindestens dreifacher Ausfertigung zu übergeben.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Planzeichenverordnung (PlanZV)
  • Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Erlass des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. September 2010 zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 44 vom 10. November 2010)
  • Arbeitshilfen Bebauungsplanung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft