Bauleit­pla­nung - Geneh­mi­gung

Höhere Verwal­tungs­be­hörde im Sinne des BauGB (HVB)

Aufgaben:

Gemäß landesrechtlicher Bestimmungen sind die Landkreise als höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch tätig und für Genehmigungsverfahren zuständig.

In diesem Rahmen prüft sie die Vorlageakten der genehmigungspflichtigen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan) auf ordnungsgemäße Verfahrensdurchführung und sachgerechter Einstellung der materiell-rechtlichen Belange nach den Anforderungen des Baugesetzbuches, den auf Grund des Baugesetzbuches erlassenen (Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung) oder sonstigen Rechtsvorschriften (des Bundes, des Landes, der Gemeinde).

In diesem Zusammenhang werden auch die beteiligten, betroffenen oder interessierten Dritten (Bürger, Planer, Investoren, Träger öffentlicher Belange) beraten. Hierzu gehört auch ein Erläutern der Möglichkeiten und Zulässigkeiten von Planungen aus unparteiischer Sicht.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

Die Unterlagen sind dreifach einzureichen. Davon enthält eine Ausfertigung das vollständige Verfahren zur Prüfung und zum Verbleib, die zweite und dritte Ausfertigung bestehen jeweils nur aus dem Plan- bzw. Satzungsdokument.

Formulare und Merkblätter:

Formloser Antrag

Gesetzliche Grundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Planzeichenverordnung (PlanZV)
  • Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Erlass des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. September 2010 zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 44 vom 10. November 2010)
  • Arbeitshilfen Bebauungsplanung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft