Untere Denk­mal­schutz­be­hörde

Aufgaben:

Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Schutz und die Pflege der Denkmale im Landkreis nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) zuständig. Sie berät zu baulichen, restauratorischen und archäologischen Maßnahmen an Denkmalen. Wer ein Denkmal instand setzt, in seiner Substanz  oder in sonstiger Weise verändert, bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Auf Antrag werden denkmalrechtliche Erlaubnisse und Bescheinigungen  für die Erlangung von Steuervergünstigungen  ausgestellt. Fördermittel aus kreiseigenen Förderprogrammen als Zuschüsse für die Instandsetzung und Bestandssicherung von Denkmalen können ebenfalls beantragt werden.

Information zum Denkmalbestand im LDS

Denk­mal­liste des Land­kreises Dahme-Spree­wald (Boden­denk­male, durch Satzung geschützte Denk­mal­be­reiche, Denk­male übriger Gattungen)

Die vollständige Denkmalliste des Landes Brandenburg wird durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) geführt.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • Denkmalrechtliche Erlaubnisanträge sind formlos zu beantragen. Ein Musterantrag steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Je nach Vorhaben  sind Maßnahmebeschreibungen, Bauunterlagen, Fotos, Grundrisse, Ansichten, Gutachten, Befunduntersuchungen, Kosten und Ähnliches einzureichen. Die Unterlagen müssen eine ausreichende Beurteilung der Maßnahme ermöglichen.
  • Anträge für Fördermittel und für Steuerbescheinigungen sind formgebunden. Steuerbescheinigungen sind gemäß Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, Nr. 58 vom 7. November 2017 sind gebührenpflichtig.

Gesetzliche Grundlagen:

Denk­mal­recht­liche Erlaubnis

AnsprechpartnerInnen: Fördermittel - Zimmer 109, Tel.: 03375 26-2261
Baudenkmalschutz Südkreis - Zimmer 117, Tel.: 03375 26-2260
Bodendenkmalschutz - Zimmer 115, Tel.: 03375 26-2296
  Baudenkmalschutz Nordkreis - Zimmer 119, Tel.: 03375 26-2252