Das Liegenschaftskataster ist der vollständige und aktuelle Nachweis der Flurstücke und Gebäude (= Liegenschaften) und wird im Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS®) abgebildet.
In ALKIS werden beschreibende Informationen der Liegenschaften, z. B. Eigentümer, Lagebezeichnung, Nutzungsart, Fläche, Bodenwertzahlen, aber auch die geometrischen Informationen der Liegenschaften erfasst, fortgeführt und ausgegeben.
Das Liegenschaftszahlenwerk umfasst alle dem Kataster- und Vermessungsamt vorliegenden Vermessungsunterlagen sowie historisches Kartenmaterial.
Hieraus kann z.B. eine mit Maßen beschriftete Flurkartenskizze angefertigt werden.
Berechtigte Personen und Behörden können Auszüge und Auskünfte aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters erhalten.
Standardauszüge aus dem Liegenschaftskataster:
Grundstücksnachweis | Liegenschaftskarte farbig |
Gebühren:
- Auszüge von Personen und Bestandsdaten (beschreibende Informationen):
- Auszug als Grundstücksnachweis: je Auszug 13,09 Euro
- Auszug als Flurstücks- und Eigentümernachweis: je Auszug 13,09 Euro
- Auszug als Bestandsnachweis: je Auszug 26,18 Euro
- Auszug als Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Ergebnissen der Bodenschätzung: 13,09 Euro
- Auszüge als Liegenschaftskarte:
- auf Papier, bis DIN A3: 26,18 Euro
- auf Papier, ab DIN A2: 52,36 Euro
- Auszüge aus dem Liegenschaftszahlenwerk:
- in Form einer angefertigten Skizze mit Bemaßung der Liegenschaften auf Grundlage der für die betroffenen Flurstücke vorliegenden Vermessungsunterlagen: Abrechnung nach angefangener halben Arbeitsstunde 47,60 Euro
- Digitale Datenabgabe im NAS-Format, als dxf oder Shape-File. XLSX-Daten sind ebenso möglich.
Das Entgelt richtet sich nach dem Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz und beträgt je begonne halbe Arbeitsstunde 37,00 Euro.
Für die digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster erstellen wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot. Sie können das dafür vorbereitete Formular ausfüllen und mit der Bitte um ein Kostenangebot zu uns senden.
Hinweis:
Besondere Behörden oder Institutionen können spezielle Rabatte gemäß dem Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen (VermEVz) in Anspruch nehmen.