Eigen­tü­mer­rü­ck­ver­fol­gungen

Die Flurstücksentwicklung kann in den meisten Fällen bis in das Jahr 1865 recherchiert werden. Für diese Aufgabe werden die früheren für die Führung des Liegenschaftskatasters angelegten Register genutzt, die heute für die Auskunftserteilung aus dem aktuellen Liegenschaftskataster nicht mehr verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen ist.

Gebühren

Zeitaufwand; 55,45 Euro je angefangene Arbeitshalbstunde.