Verei­ni­gung/Verschmel­zung

Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag der im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Eigentümer bisher selbständige Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Grundstücke müssen eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden.

Unter der Verschmelzung von Flurstücken wird die katastertechnische Zusammenfassung benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück verstanden. Die Verschmelzung setzt neben dem örtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dass die betreffenden Flurstücke nur einem Grundstück im Rechtssinn angehören, d.h. gegebenenfalls ist eine vorherige Vereinigung nötig.

Beispiel:
Vereinigung

Antragsberechtigte

  • Die im Grundbuch eingetragenen oder künftigen Grundstückseigentümer.
  • Hinweis: Wird der Vereinigungsantrag durch die künftigen Eigentümer gestellt, kann die Vereinigung der Grundstücke erst im Grundbuch eingetragen werden, nachdem sie selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden sind.
  • Die Antragsberechtigten können sich zur Abgabe  der Erklärung eines Vertreters bedienen. Der Vertreter  hat  sich  durch  eine  notariell beglaubigte Vollmacht  auszuweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag auf Vereinigung wird in den Geschäftsräumen des Kataster- und Vermessungsamtes aufgenommen.
  • Mitzubringen ist unbedingt ein gültiges Personaldokument, wie z.B. der Personalausweis.
  • Bei mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer den Antrag auf Vereinigung unterschreiben und sich ausweisen können.
  • Bei der Verschmelzung wird ein formloser Antrag mit Angabe der Gemarkung, der Flur und des Flurstückes, ggf. die Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) gestellt.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)
  • Grundbuchordnung
  • Beurkundungsgesetz

Gebühren

  • Gebührenfrei