Eine besondere Form der Flurstücksbildung ist die Sonderung. Im Gegensatz zu der Zerlegungsmessung werden bei einer Sonderung die neuen Grenzen ohne örtliche Vermessung festgelegt. Das setzt jedoch gewisse Qualitätsanforderungen an den bestehenden Katasternachweis voraus. Die Beteiligten müssen beantragen, auf die Abmarkung zu verzichten. Gründe des öffentlichen Interesses gegenüber dem Verzicht auf die Abmarkung dürfen nicht bestehen.
Antragsberechtigte
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
- Erwerberinnen und Erwerber mit Vollmacht der zuvor Genannten
Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf der Amtshandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gebühren
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. Weitere Hinweise und Informationen zur Antragstellung oder Gebührenordnung können Sie unter der Telefonnummer 03546 20-2763 (Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr) erfragen.