Zerle­gungs­mes­sung

Bei einer Zerlegungsmessung wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Grenzniederschrift wird die neue Grenze festgestellt.

Nach § 4 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) dürfen durch die Teilung eines bebauten Grundstücks keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BbgBO insbesondere den Vorschriften über die Abstandsflächen, den Brandschutz und die Erschließung, zuwiderlaufen.

Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu gehören die neuen Flurstücksnummern, die Flächenberechnung, die Berichtigung des ALKIS® Datenbestandes und ggf. die Änderungen der Nutzungsart. Die Änderungen  werden anschließend den Eigentümern, dem Grundbuchamt und dem Finanzamt mitgeteilt.

Eine Zerlegungsmessung ist die Voraussetzung für die "Teilung" und Abschreibung des Grundstücksteiles im Grundbuch. Die Teilung eines Grundstückes findet nur im Grundbuch statt. Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Die Vermessungsarbeiten können durch das Kataster- und Vermessungsamt oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausgeführt werden.

Antragsberechtigte

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte
  • Erwerberinnen und Erwerber mit Vollmacht der zuvor Genannten

Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf der Amtshandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gebühren

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. Weitere Hinweise und Informationen zur Antragstellung oder Gebührenordnung können Sie unter der Telefonnummer 03546 20-2763 (Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr) erfragen.