Bei Eintragung der Schlüsselzahl 96/196 in den Führerschein sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- aktueller Führerschein
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV (B96) / gemäß Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV (B196)
- Gebühr für den neuen Führerschein 43,70 EURO, bei Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins für die Übergangszeit fallen 16,50 EURO zusätzlich an.
Hinweis: Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.