Fahrer­karten digi­taler Fahr­ten­schreiber

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • EU-Kartenführerschein (sollten Sie noch im Besitz eines „alten“ Führerscheines sein, wird dieser zeitgleich umgetauscht)
  • ein aktuelles Lichtbild (bei zeitgleichem Führerscheintausch zwei Bilder)
  • bei Vorbesitz - alte Fahrerkarte.

Hinweis:

  • für Führerscheine dürfen nur noch Lichtbilder verwandt werden, die der Passverordnung entsprechen (biometrisch).

Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist vorgeschrieben. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre. Die Gebühr beträgt 40,00 EURO, bei gewünschter Zustellung der Fahrerkarte 43,00 EURO (nur möglich bei Inhabern von EU-Kartenführerscheinen). Für den ggf. notwendigen Umtausch oder die Verlängerung des Führerscheines entstehen zusätzliche Kosten.

Hinweis: Der Antrag auf Erneuerung der Fahrer- und Unternehmerkarten darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.