Fahr­er­laubnis - Erster­tei­lung und Erwei­te­rung

Bei Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A (Führerschein mit 17 separat) sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • Gebühr 49,54 Euro. Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten.


Bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • bei allen D-Klassen eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • bei allen D-Klassen ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • Gebühr 49,80 Euro. Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten.


Auf das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht und ggf. den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein wird ausdrücklich hingewiesen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 28,60 Euro erhoben.

Zusätzlich ist im Antragsverfahren anzugeben, welche Fahrschule die Ausbildung durchführt und welche Prüfstelle die Prüfung(en) abnehmen soll, ggf. der Prüfort. Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt die Prüfung grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Prüfstelle. Der nachträgliche Wechsel der Fahrschule und/oder Änderung des Prüfauftrages (Prüfortwechsel, Wechsel auf Automatik) ist der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und ist gebührenpflichtig. Bitte nutzen Sie für den Wechsel der Fahrschule das zum Download bereitgestellte Formular.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen fragt die Behörde im Zentralen Fahrerlaubnisregister und im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt an und fertigt nach Prüfung aller Voraussetzungen einen Prüfauftrag aus. Dieser wird dann per Post übersandt.

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.

Die Führerscheinbeantragung ist auch in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt möglich.

Die Antragsstellung muss in der Regel persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis können auch in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städte abgegeben werden.

Alle anderen Anträge, wie z.B. Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass lediglich der Antrag entgegen genommen wird und dass dafür Gebühren anfallen. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen für diese Behörde nicht. Deshalb sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme Ihrer ortsnahen Verwaltung die für Ihre Fahrerlaubnis relevanten Informationen unter www.dahme-spreewald.de einholen.

Hinweis: Die Antragsstellung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters erfolgen.