Bei Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
- behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
Bei Beantragung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
- bei allen D-Klassen eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
Auf das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht und ggf. den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein wird ausdrücklich hingewiesen.
Wird die Neuerteilung mehrerer Klassen beantragt (Beispiel A und CE), müssen die Unterlagen für die höhere Klasse vorgelegt werden. Die Antragsgebühr ist abhängig vom Bearbeitungsumfang und vom Erfordernis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Den Antrag auf Neuerteilung nach vorheriger Terminvereinbarung stellen Sie bitte frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist persönlich während der Sprechzeiten bei den Sachbearbeiterinnen der Fahrerlaubnisbehörde.
Terminanfragen können unter Angabe des vollständigen Namen, Geburtsdatum sowie einer Kontaktnummer an strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de gestellt werden.
Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.
Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nach dem Datum der persönlichen Antragstellung. Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 16 Wochen und beginnt mit der Antragstellung. Es wird darum gebeten, von allgemeinen Anfragen zum Stand der Bearbeitung Abstand zu nehmen.