Das Begleitende Fahren ist in den Klassen B und BE möglich. Entsprechende Antragsformulare halten die Fahrschulen unseres Landkreises bereit (bei Fahrschulen außerhalb des Landkreises können natürlich auch Formulare in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden). Neben dem eigentlichen Antragsformular muss ein Antrag mit der Zustimmung des/r gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden, dass alle Begleitpersonen auflistet. Zusätzlich muss jede Begleitperson eine Anlage zum Antrag ausfüllen und unterschreiben und eine Kopie des Führerscheines beifügen. Der Antragsteller soll in Begleitung mind. eines Elternteils bzw. gesetzlichen Vertreters zur Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Der Antrag "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" ist von beiden gesetzlichen Vertretern (Sorgeberechtigten) zu unterschreiben. Bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechtes ist ein entsprechender Nachweis in Form eines Beschlusses/Urteils des Amtsgerichtes oder eines Negativattestes des Jugendamtes des Landkreises Dahme-Spreewald (nicht älter als 3 Monate) bei Antragstellung zu erbringen oder beim Tod eines Elternteils die Geburtsurkunde des Kindes und die Sterbeurkunde des Elternteils vorzulegen. Besteht eine Vormundschaft, ist darüber ein Nachweis zu erbringen.
Folgende weitere Unterlagen im Original sind vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (entfällt bei Vorbesitz A1, AM, L und T)
- Gebühr zwischen 42,60 und 51,10 EURO. Zusätzlich wird pro Begleitperson eine Gebühr von 7,50 EURO fällig.
Im Antragsverfahren ist anzugeben, welche Fahrschule die Ausbildung durchführt und welche Prüfstelle die Prüfung(en) abnehmen soll, ggf. der Prüfort. Die Prüfung bei Ersterteilung erfolgt grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Prüfstelle.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen fragt die Behörde im Zentralen Fahrerlaubnisregister und im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt an und fertigt nach Prüfung aller Voraussetzungen einen Prüfauftrag aus. Dieser wird dann per Post übersandt.
Die Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) wird vom amtlich anerkannten Sachverständigkeit oder Prüfer ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein muss vom Antragsteller nach dem 18. Geburtstag in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Eine kostenpflichtige Übersendung des Kartenführerscheines kann beantragt werden.
Hinweis: Die Antragsstellung kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters erfolgen.