Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt nur für PKW (8 Plätze + Fahrer) und gliedert sich in:
- Taxen (mit Nachweis der Fachkunde)
- Mietwagen (mit Nachweis der Fachkunde)
- Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, alle übrigen 21 Jahre)
- Ferienziel-Reisen
- gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
- PKW im Linienverkehr
- PKW im gebündelten Bedarfsverkehr (mit Nachweis der Fachkunde)
Bei erstmaliger Erteilung oder bereits abgelaufenem Führerschein zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- EU-Führerschein (Kl. B mind. 2 Jahre, bei Krankenkraftwagen mind. 1 Jahr)
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
- ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
- für Krankenkraftwagen zusätzlich den Nachweis der Ersten Hilfe (Original, mindestens 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
- Gebühr 43,90 Euro
Bei Verlängerung (3 Monate vor Ablauf beantragen) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- EU-Führerschein (Kl. B mind. 2 Jahre, bei Krankenkraftwagen mind. 1 Jahr)
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- ab dem 60. Geburtstag eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
- ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Gebühr 38,00 Euro
Bei gleichzeitiger Erteilung/ Verlängerung einer LKW/Bus-Fahrerlaubnis entstehen weitere Kosten (siehe Fahrerlaubnisverlängerung LKW & Bus).
Hinweis: Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.