Umtausch alter Führer­schein

Derzeit gibt es noch viele „alte“ Führerscheinmuster in Deutschland und in der EU, die umgetauscht werden können. Zum Beispiel sind noch 3 verschiedene DDR-Führerscheinmuster gültig. Zu beachten ist, dass einzelne Klassen (LKW und Bus) in diesen alten Dokumenten nicht mehr gültig seien können bzw. wie beim LKW zum 50. Geburtstag ablaufen. PKW-Klassen und Zweiradklassen sind weiter gültig.

Weitere Informationen zu den Umtausch-Terminen, entnehmen Sie bitte folgenden Link.

Wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen möchten, sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • alter Führerschein (ggf. alte Nachweiskarte VK30)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch) nicht älter als 2 Jahre
  • Gebühr zwischen 25,30 Euro und 30,40 Euro

Hinweis: Soll die LKW-Berechtigung in dem alten Führerschein nicht ablaufen, ist der Führerschein nicht umzutauschen sondern zu verlängern (siehe Fahrerlaubnisverlängerung LKW und Bus).

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.