Umtausch auslän­di­scher Führer­scheine

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Umtausch eines ausländischen Führerscheins erfolgt nur unter Vorlage folgender Unterlagen im Original ohne theoretische und praktische Prüfung.

EU-Staaten

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ausländischer Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtest Optiker
  • Gebühr 36,30 Euro

Anlage 11 Staaten sowie EWR-Staaten

Der Umtausch eines ausländischen Führerscheins erfolgt unter Vorlage folgender Unterlagen im Original ohne theoretische und praktische Prüfung sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen zur Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung gemäß der Anlage 11 zur Fahr­er­laubnis-Verord­nung. Eine neue Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung ausländischer Führerschein durch eine amtlich anerkannte Stelle, zum Beispiel Automobilclub
  • Sehtest Optiker
  • Biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Gebühr 36,30 Euro

Drittstaaten

Bei Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besteht die Fahrbe-rechtigung nur sechs Monate ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des bisherigen ausländischen Führerscheins ausgehändigt. Für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrprüfung abzulegen. Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung ausländischer Führerschein durch eine amtlich anerkannte Stelle, zum Beispiel Automobilclub
  • Sehtest Optiker
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Name und Adresse Fahrschule
  • Name und Adresse Prüforganisation (TÜV oder DEKRA)
  • Gebühr 43,90 Euro

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