Die unteren Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Vorschriften der StVO genehmigen.
Zuständig
- Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung
- Personalausweis
- Nachweis der Notwendigkeit der Ausnahme, weil dem Einzelnen ansonsten erhebliche persönliche Nachteile entstehen oder das öffentliche Wohl eine Ausnahme rechtfertigt
- ärztliches Attest für den Fall einer Gurt- oder Helmbefreiung
- evtl. Schwerbehindertenausweis
Zur Beachtung
- Die Behörde kann Gutachten verlangen, Auflagen erteilen und die Genehmigung territorial beschränken.
Gebühren
- je nach Aufwand 10,20 € bis 767,00 €
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand:11.07.2024
- Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises Stand:26.04.2024
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes Stand:26.04.2024
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder -verboten Stand:26.04.2024