Boots­füh­rer­schein

Fahrerlaubnis für Wasserfahrzeuge

Wer auf schiffbaren Landesgewässern des Landes Brandenburg ein Fahrzeug führen will, das mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, dessen effektive Nutzleistung 3,68 Kilowatt übersteigt oder die Länge von 15 m überschreitet, bedarf einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Kategorie (A, B, C, E).

Dies gilt auch bei gewerblicher Nutzung für Fahrzeuge mit geringerer Nutzleistung und für gewerblich genutzte Spreewaldkähne mit und ohne Antriebsmaschine im Biosphärenreservat Spreewald.

Zuständigkeit

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung

  • persönliche Daten des Antragstellers
  • Personalausweis oder Pass
  • ein aktuelles Passbild
  • ärztliches Zeugnis des Arbeitsmedizinischen Dienstes
  • Führungszeugnis zum Nachweis der Geeignetheit
  • evtl. Nachweis über die Zeiten als Mitglied einer Decksmannschaft (A, B, C)
  • die beantragte Kategorie
  • Nachweis des Lehrganges für lebensrettende Sofortmaßnahmen

Zur Beachtung

  • Bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnis ist der Nachweis über die geistige und körperliche Geeignetheit abhängig vom Alter regelmäßig zu erneuern.

Gebühren

40,90 €